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   OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 10 WF 230/09   

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https://dejure.org/2010,13187
OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 10 WF 230/09 (https://dejure.org/2010,13187)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2010 - 10 WF 230/09 (https://dejure.org/2010,13187)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 10 WF 230/09 (https://dejure.org/2010,13187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1626a Abs 2 BGB, § 1666 BGB, § 1666a BGB, § 157 Abs 3 FamFG
    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitsfürsorge und des Rechts zur Antragstellung gegenüber Behörden, Kindergärten u.ä. auf das Jugendamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

  • fr-blog.com

    8-fache Mutter überfordert, Teilsorgerecht an Jugendamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1666a
    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1743
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21

    Entscheidung zur Durchführung von Corona-Impfung bei 16-jährigem Kind

    Es liegt insbesondere dann vor, wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung in einer etwaigen Hauptsache nicht ohne Eintritt erheblicher Nachteile möglich wäre (BT-Drs. 16/6308, 199; OLG Brandenburg, ZKJ 2010, 251).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20

    Entzug der elterlichen Sorge für Kinder einer IS-Rückkehrerin

    Ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht dann, wenn ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht möglich ist, weil diese zu spät kommen würde, um die zu schützenden Interessen zu wahren (vgl. Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 49, Rdnr. 13 unter Verweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 1743; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 30.9.2010 - 6 UF 86/10, BeckRS 2010, 26127).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

    Dies wird auch tatsächlich praktiziert (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Februar 2010 - 10 WF 230/09 - ZKJ 2010, 251f. - zitiert nach juris).
  • AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21

    Übertragung der alleinigen Befugnis auf den Kindesvater zur Entscheidung über die

    Es liegt insbesondere dann vor, wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung in einer etwaigen Hauptsache nicht ohne Eintritt erheblicher Nachteile möglich wäre (BT-Drs. 16/6308, 199; OLG Brandenburg, ZKJ 2010, 251 ).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2020 - 4 UF 134/20

    Entzug der elterlichen Sorge bei Tötung der Mutter durch Kindsvater vor den Augen

    Ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht dann, wenn ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht möglich ist, weil diese zu spät kommen würde, um die zu schützenden Interessen zu wahren (vgl. Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 49, Rn. 13 unter Verweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 1743; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 30.9.2010 - 6 UF 86/10, BeckRS 2010, 26127).
  • AG Weilheim, 20.12.2021 - 1 F 626/21

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Durchführung von Schutzimpfungen

    Es liegt insbesondere dann vor, wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung in einer etwaigen Hauptsache nicht ohne Eintritt erheblicher Nachteile möglich wäre (BT-Drs. 16/6308, 199; OLG Brandenburg, ZKJ 2010, 251).
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