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   OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09   

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https://dejure.org/2010,10534
OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09 (https://dejure.org/2010,10534)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2010 - 9 UF 169/09 (https://dejure.org/2010,10534)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 9 UF 169/09 (https://dejure.org/2010,10534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Manchmal gruselt es einen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05

    Voraussetzungen für eine Entziehung der elterlichen Sorge nach den §§ 1666 ,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
    Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359) und die nicht anders als durch den Entzug der elterlichen Sorge abwendbar ist.
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
    Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359) und die nicht anders als durch den Entzug der elterlichen Sorge abwendbar ist.
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96

    Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
    Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359) und die nicht anders als durch den Entzug der elterlichen Sorge abwendbar ist.
  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05

    Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
    Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359) und die nicht anders als durch den Entzug der elterlichen Sorge abwendbar ist.
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