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OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Manchmal gruselt es einen
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 26.11.2009 - 20 F 161/08
- OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 9 UF 169/09
- OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05
Voraussetzungen für eine Entziehung der elterlichen Sorge nach den §§ 1666 , …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359) und die nicht anders als durch den Entzug der elterlichen Sorge abwendbar ist. - OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359) und die nicht anders als durch den Entzug der elterlichen Sorge abwendbar ist. - BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96
Gefährdung des Kindeswohls
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359) und die nicht anders als durch den Entzug der elterlichen Sorge abwendbar ist. - OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05
Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359) und die nicht anders als durch den Entzug der elterlichen Sorge abwendbar ist.
- AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18 Eine Kindeswohlgefährdung setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…vgl. BverfG FamRZ 2010, S. 713, 714 Rn. 41;… BGH FamRZ 1956, S. 350, 351;… FamRZ 2005, S. 344, 345; OLG Brandenburg FamFR 2010, S. 357;… OLG Hamm FamRZ 2009, S. 1752 f.;… OLG Karlsruhe FamRZ 2009, S. 1599).