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   OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 183/07   

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https://dejure.org/2007,10395
OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 183/07 (https://dejure.org/2007,10395)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2007 - 10 UF 183/07 (https://dejure.org/2007,10395)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 10 UF 183/07 (https://dejure.org/2007,10395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erstellung eines psychologischen Gutachtens zum Umgang eines Vaters mit seinem Sohn; Antrag auf den Ausschluss eines Umgangsrechts; Feststellung der Gefährdung des Kindeswohls; Ersetzung einer Zustimmung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 19 Abs. 1; ; BGB § 1626 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1666 Abs. 3; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626 Abs. 3 Satz 1; BGB § 1666 Abs. 3
    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteiles zur Erstellung eines Gutachtens zu Klärung eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2147 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01

    Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Ermöglichung der Begutachtung des Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 183/07
    Deshalb kann das Kindeswohl gefährdet sein, wenn Umgang nicht stattfindet, ohne dass hierfür sachliche Gründe vorliegen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, a.a.O., OLG Rostock, FamRZ 2006, 1623 ff.; OLG Frankfurt, FF 2000, 176 f).

    Die weiter angeordneten Maßnahmen (vgl. dazu auch OLG Rostock, FamRZ 2006, 1623 ff.) dienen der Durchführung der psychologischen Begutachtung und sind nicht zu beanstanden.

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2002 - 2 WF 92/01

    Umgangsrecht eines "sozialen Vaters": Ermittlung des Kindeswohls und des wahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 183/07
    Diese Vorschrift gibt dem Familiengericht die Befugnis, zur Abwehr einer Gefährdung des Kindeswohls notwendige Erklärungen der Eltern zu ersetzen, etwa in ärztliche Heileingriffe oder Untersuchungen einzuwilligen (vgl. Johannsen/Henrich/Büte, Eherecht, 4. Aufl., § 1666, Rz. 69) oder auch der psychologischen Begutachtung des Kindes zuzustimmen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1210; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1666, Rz. 53).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 2 WF 54/98

    Übernahme der elterlichen Sorge und Abklärung des erhobenen Vorwurfs des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 183/07
    Insoweit ist auch zu beachten, dass das Kindeswohl durch eine psychologische Begutachtung regelmäßig nicht durchgreifend beeinträchtigt wird (so auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 521 f).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Falls ohne psychologische Untersuchung des Kindes keine hinreichende Aufklärung des Sachverhalts möglich gewesen wäre, hätte darüber hinaus die Möglichkeit bestanden, die Zustimmung der Mutter gemäß § 1666 Abs. 3 BGB zu ersetzen (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2008, 692, 693 = FamRZ 2008, 2147 (LS); OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1210, 1211; Rahm/Künkel/Schneider aaO Rdn. III B 73; Staudinger/Coester BGB [2009] § 1666 Rdn. 224; Vogel FPR 2008, 617).

    Müsste das Gericht ohne psychologische Begutachtung des Kindes von Maßnahmen nach § 1666 BGB absehen, obwohl es eine Kindeswohlgefährdung nicht ausschließen könnte, wird eine Begutachtung regelmäßig zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung erforderlich sein (zu dieser Voraussetzung des § 1666 Abs. 3 BGB vgl. OLG Brandenburg OLGR 2008, 692, 693; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1210, 1211; OLG Frankfurt FF 2000, 176).

  • AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    2.1.5 Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2007 - 10 UF 183/07 -, JAmt 2008, 603, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.09.1998 - 2 WF 54/98 -, NJWE-FER 1998, 271) durfte das Gericht im einstweiligen Anordnungsverfahren Az.: ... auch die Zustimmung der Eltern zur aussagepsychologischen Begutachtung des Kindes ersetzen.

    Das OLG Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 11.10.2007 - 10 UF 183/07 -, JAmt 2008, 603 ausgeführt, dass die Zustimmung zu einer psychologischen Begutachtung zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung dann erforderlich ist, wenn der Umgang - wie vorliegend - zwischen einem Elternteil und dem Kind nicht stattfindet und geklärt werden muss, ob dies ohne hinreichenden Grund geschieht.

  • OLG Hamm, 04.09.2020 - 2 UF 154/20

    Ersetzung der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen

    Allerdings ist das Familiengericht im Grundsatz zu Recht davon ausgegangen, dass die verweigerte Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen Begutachtung eines Kindes gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung ersetzt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - XII ZB 68/09 -, FamRZ 2010, 720, Tz. 45, zit. nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2007 - 10 UF 183/07 -, JAmt 2008, 603; OLG Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - 4 UF 7/14 -, FamRZ 2014, 1376; OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2013 - 6 UF 146/13 -, NZFam 2014, 810).
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