Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.05.2004 - 7 U 165/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- OLG Brandenburg
- rechtsportal.de
Zur Unwirksamkeit von Klauseln innerhalb eines Wohnraummietformularvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Unzulässige Mietvertragsklauseln
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Schlüsselverlust: Nicht immer ist neues Schloss gerechtfertigt
- finanztip.de (Kurzinformation)
Ausschluss des Kündigungsrechtes
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Einzugsermächtigung im Formularmietvertrag
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Kein pauschaler Schadensersatz bei Schlüsselverlust
- rp-online.de (Kurzinformation)
Mieter muss verlorenen Schlüssel nicht immer ersetzen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Verpflichtung des Mieters, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu erteilen - Mieter muss Möglichkeit haben, dem Einzug widersprechen zu können
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Formularmäßige Vereinbarung der Erfüllung einer Lastschriftermächtigung, einer Schadensersatzverpflichtung bei Verlust des Schlüssels und eines Kündigung sverbots nach Mietvertragsbeginn in einem Wohnraummietvertrag
Besprechungen u.ä.
- mummenhoff.net
(Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 22.07.2003 - 12 O 58/03
- OLG Brandenburg, 12.05.2004 - 7 U 165/03
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2004, 1409
- NZM 2004, 905
- ZMR 2004, 745
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
Wirksamkeit der Vergütungsklauseln einer Sparkasse
- OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
Versicherungsrecht - Wer muss Nachmeldeobliegenheitsverletzung beweisen?
Weiterhin kann die Klägerin von der Beklagten vorprozessuale Anwaltskosten in Höhe von 1.206,64 EUR gemäß § 286 BGB als nicht streitwerterhöhende Nebenforderung beanspruchen, weil nun keine vollständige Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren auf die anwaltliche Verfahrensgebühr des wegen desselben Gegenstandes geführten nachfolgenden Rechtsstreits mehr erfolgt (RVG GG 2500, 2503, vgl. Ruess, MDR 2005, 313 ff, 317; Hartung, MDR 2004, 1409 ff, 1415); die Forderung ist im Übrigen nach Grund und Höhe unstreitig.
