Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.01.2009 - 1 Ss 90/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 61 Abs 1 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 7 AufenthG
Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit bei Zuwiderhandlung gegen räumliche Beschränkung des Aufenthalts auf einen Landkreis; Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit bei Zuwiderhandlung gegen räumliche Beschränkung des Aufenthalts auf einen Landkreis - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 1
D (A), Strafrecht, wiederholtes Verlassen des Aufenthaltsbereichs, Duldung, räumliche Beschränkung, Auflage, Zuwanderungsgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitliche Geltung der Strafbestimmungen des AufenthG; Strafbarkeit von Verstößen gegen vollziehbare Auflagen eines Aufenthaltstitels
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 22.05.2009 - 1 Ss 82/09
Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz: Zuwiderhandlung eines Ausländers gegen die …
Die Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz umfasst ausschließlich vorsätzliche Verstöße gegen die Aufenthaltsbeschränkung, die sich bereits gesetzlich aus § 61 Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz ergibt, weshalb nur ein wiederholtes Verlassen des Bundeslandes unter Strafe steht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.01.2009 - 1 Ss 90/08 - m. w. N.).
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