Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.03.2008 - 1 Ws 125/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • strafrecht-online.de

    § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 1 S. 1 StPO; § 172 Abs. 2 S. 3 StPO; § 173 Abs. 3 StPO; § 175 Abs. 2 StPO; § 374 Abs. 1 Nr. 4 StPO; § 315a StGB; § 315b StGB; § 315c StGB; § 20 Abs. 1 BJagdG
    Sorgfaltspflichten bei der Jagdausübung und Strafbarkeit eines fehlgehenden Schusses während einer Jagd auf ein vorbeifahrendes Auto im öffentlichen Straßenverkehr - Antragsbefugnis des Betroffenen eines konkreten Gefährdungsdeliktes im Straßenverkehr im Klageerzwingungsverfahren - "Verletzter" i.S.v. § 172 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Fristlauf für die Beschwerde gegen einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft ohne Rechtsmittelbelehrung

  • OLG Brandenburg
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  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Jagdunfall - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 1 Ws 170/08  

    Wiedereinsetzungsantrag: Versäumung der Berufungshauptverhandlung aufgrund

    Der Antrag wurde auch fristgerecht innerhalb der ab der Zustellung des Verwerfungsurteils laufenden Wochenfrist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2007 - 1 Ws 125/07) angebracht.

    Bei der Verschuldensfrage ist eine weite Auslegung zugunsten des Angeklagten geboten (vgl. BGHSt 17, 391, 397; Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2006 - 1 Ws 230/05 - und 28. Juni 2007 - 1 Ws 125/07 -).

  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10  

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die

    Die im Kern übereinstimmende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte lässt einen Klageerzwingungsantrag als "Ermittlungserzwingungsantrag" dann unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 172 StPO zu, wenn die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht bereits aus Rechtsgründen verneint und daher überhaupt keine Ermittlungen durchgeführt hat (OLG Braunschweig wistra 1993, 31 ff.; OLG Hamm StV 2002, 128; OLG Karlsruhe Justiz 2003, 270, 271 f.; OLG Koblenz NStZ 1995, 50; OLG Köln NStZ 2003, 682; OLG München NStZ 2008, 403, 404; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 308; siehe auch OLG Brandenburg VRS 114 (2008), 373; OLG Rostock v. 12.3.2004 - I Ws 120/03 (juris) sowie HK-StPO/ Zöller § 172 Rn. 27; Löwe/Rosenberg/ Graalmann-Scheerer § 172 Rn. 16).
  • OLG Bamberg, 25.02.2009 - 3 Ws 29/07  

    Klageerzwingungsverfahren: Erledigung durch Wiederaufnahme der Ermittlungen

    Auch soweit die Rechtsprechung es für zulässig erachtet, dass das Gericht bei einem begründeten Antrag nach § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO anstelle der Klageerhebung die (bloße) Durchführung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft anordnet, wird mit diesen Anordnungen das Klageerzwingungsverfahren als beendet und erledigt angesehen (OLG Brandenburg VRS 114, 373 ff.; OLG Zweibrücken GA 1981, 94 ff.).
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