Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.06.2007 - 3 Wx 4/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 2258a BGB, § 34 BeurkG
    Testamentserrichtung: Pflicht des Amtsgerichts am Amtssitz des Urkundsnotars zur Entgegennahme des von diesem beurkundeten Testaments zwecks Versendung an das Verwahrungsgericht; Testamentserrichtung: Pflicht des Amtsgerichts am Amtssitz des Urkundsnotars zur Entgegennahme des von diesem beurkundeten Testaments zwecks Versendung an das Verwahrungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testamentserrichtung: Pflicht des Amtsgerichts am Amtssitz des Urkundsnotars zur Entgegennahme des von diesem beurkundeten Testaments zwecks Versendung an das Verwahrungsgericht

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ein für die Verwahrung eines beurkundeten Testamentes unzuständiges Gericht ist keine "Poststelle" des ansässigen Notars

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2008, 390
  • DNotZ 2008, 295



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Wx 20/10  

    Zulässigkeit der Beschwerde des Notars gegen die Ablehnung der Aufnahme einer von

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn sie an der Erfüllung der ihnen auferlegten öffentlich-rechtlichen Pflichten gehindert werden (vgl. BGH FamRZ 1981, 132, Rz 8 ff. bei juris für die Beschwer eines Versorgungsträgers; Bumiller/Harders, a.a.O.) bzw. eine gerichtliche Entscheidung in die Amtsführung des Notars eingreift (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 390, 391 für die dem vorliegenden Fall vergleichbare Ablehnung der Annahme eines aus amtlicher Verwahrung des Notar überreichten Testamentes durch das Nachlassgericht; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Rn. 66).
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