Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 19.06.2007 - 3 Wx 4/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 2258a BGB, § 34 BeurkG
Testamentserrichtung: Pflicht des Amtsgerichts am Amtssitz des Urkundsnotars zur Entgegennahme des von diesem beurkundeten Testaments zwecks Versendung an das Verwahrungsgericht; Testamentserrichtung: Pflicht des Amtsgerichts am Amtssitz des Urkundsnotars zur Entgegennahme des von diesem beurkundeten Testaments zwecks Versendung an das Verwahrungsgericht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Testamentserrichtung: Pflicht des Amtsgerichts am Amtssitz des Urkundsnotars zur Entgegennahme des von diesem beurkundeten Testaments zwecks Versendung an das Verwahrungsgericht
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Ein für die Verwahrung eines beurkundeten Testamentes unzuständiges Gericht ist keine "Poststelle" des ansässigen Notars
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 30.06.2006 - 21 IV 331/06
- LG Frankfurt/Oder, 16.02.2007 - 19 T 405/06
- OLG Brandenburg, 19.06.2007 - 3 Wx 4/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2008, 390
- DNotZ 2008, 295
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Wx 20/10
Zulässigkeit der Beschwerde des Notars gegen die Ablehnung der Aufnahme einer von …
Dies ist u.a. dann der Fall, wenn sie an der Erfüllung der ihnen auferlegten öffentlich-rechtlichen Pflichten gehindert werden (vgl. BGH FamRZ 1981, 132, Rz 8 ff. bei juris für die Beschwer eines Versorgungsträgers;… Bumiller/Harders, a.a.O.) bzw. eine gerichtliche Entscheidung in die Amtsführung des Notars eingreift (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 390, 391 für die dem vorliegenden Fall vergleichbare Ablehnung der Annahme eines aus amtlicher Verwahrung des Notar überreichten Testamentes durch das Nachlassgericht;… Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Rn. 66).
