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   OLG Brandenburg, 20.08.2010 - 10 WF 187/10   

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https://dejure.org/2010,12040
OLG Brandenburg, 20.08.2010 - 10 WF 187/10 (https://dejure.org/2010,12040)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2010 - 10 WF 187/10 (https://dejure.org/2010,12040)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2010 - 10 WF 187/10 (https://dejure.org/2010,12040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Sorgerecht des nicht ehelichen Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1671
    Übertragung der Befugnis zum Bestimmung von Schule und Kindergarten auf den nichtehelichen Vater, da den Kindern nur so ein Wechsel im Hinblick auf den von der Mutter angestrebten Umzug der Kinder in ihren Haushalt vorerst erspart bleibt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht & unehelicher Vater: Erstmals Entscheidung nach dem BVerfG?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sicherstellung des Besuchs der bisherigen Schule

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater nichtehelicher Kinder bekommt das Recht zugesprochen, über Schul- und Kindergartenbesuch zu entscheiden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Übertragung der elterlichen Sorge auf Vater des nichtehelichen Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2010 - 10 WF 187/10
    Denn auch als Vater der nicht in einer Ehe geborenen Kinder hat er das Recht, die Übertragung der elterlichen Sorge bzw. eines Teils der elterlichen Sorge für diese Kinder auf sich zu beantragen (BVerfG, Beschluss vom 21.7.2010, 1 BvR 420/09).

    5 Der Erlass der einstweiligen Anordnung zugunsten des Vaters ist außerhalb der Eingriffsschwelle von § 1666 BGB möglich, nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09) ausgesprochen hat, dass die Regelungen in §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB, die den Vater eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge ausschließen, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert, mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind.

  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 10 WF 229/10

    Sorgerechtsstreit: Regelungsbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Zu Unrecht geht der Vater in der Beschwerdebegründung von einer herabgesetzten Eingriffschwelle für den Erlass einer einstweiligen Anordnung unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 20.8.2010 (10 WF 187/10, NJW 2010, 3245; Anmerkung Rixe, FamFR 2010, 426) aus.
  • OLG Hamm, 07.10.2010 - 2 WF 211/10

    Übertragung der elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Kindesvater

    Aufgrund der drängenden Frage einer möglichen Einschulung hat das Amtsgericht schließlich auch zu Recht die erforderliche Eilbedürftigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne von § 49 I FamFG bejaht (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2010, Az: 10 WF 187/10, FamFR 2010, 426, 426).
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