Weitere Entscheidungen von diesem Tag unten: 10 UF 27/14 | 6 U 201/12

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11485
OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13 (https://dejure.org/2014,11485)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2014 - 6 U 10/13 (https://dejure.org/2014,11485)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2014 - 6 U 10/13 (https://dejure.org/2014,11485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wohnmobilreisen auf eigene Gefahr?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch aus Unterlassungsvertrag unabhängig von objektiver Rechtslage

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung gilt auch gegen die objektive Rechtslage

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung: Wer unterschreibt, hat sich daran zu halten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung begründet eigenes Schuldverhältnis

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung auch mit falschem Inhalt verbindlich

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Abmahnung: Ist die Unterlassungserklärung verbindlich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohe Vertragsstrafe nach AGB-Abmahnung möglich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
    Bedenken gegen die vereinbarte Vertragsstrafenregelung nach dem hier angewendeten sogenannten "neuen Hamburger Modell" bestehen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146 - Vertragsstrafebemessung; BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07, GRUR 2010, 355 - Testfundstelle, Rn. 30).

    Der vom Kläger als angemessen erachtete Betrag von 4.000,00 EUR für jeden Verstoß gegen die Vertragsstrafeverpflichtung entspricht der Höhe, die die Rechtsprechung für Standardverstöße von beachtlicher Reichweite für angemessen hält (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2009, a.a.O., Rn. 33; OLG Schleswig, LMuR 2012, 204, zitiert nach juris).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
    Dabei widerspricht die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern regelmäßig den Erfordernissen fachlicher Sorgfalt und ist auch geeignet, die wirtschaftlichen Interessen des Durchschnittsverbrauchers spürbar zu beeinflussen, da Klauseln, die gegen die §§ 307 ff. BGB verstoßen, trotz ihrer Unwirksamkeit Verbraucher davon abhalten können, berechtigte Ansprüche gegen den Verwender geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 45/11, WRP 2012, 1086 - missbräuchliche Vertragsstrafe Rz. 45 ff.; BGH, Urteil vom 31.04.2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet Rz. 26 ff.).
  • OLG Schleswig, 21.06.2012 - 6 W 1/12

    "Schlank im Schlaf" - irreführende Werbung für ein eiweißreiches Brot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
    Der vom Kläger als angemessen erachtete Betrag von 4.000,00 EUR für jeden Verstoß gegen die Vertragsstrafeverpflichtung entspricht der Höhe, die die Rechtsprechung für Standardverstöße von beachtlicher Reichweite für angemessen hält (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2009, a.a.O., Rn. 33; OLG Schleswig, LMuR 2012, 204, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 09.06.1989 - 3 W 65/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
    Eine Abmahnung war im Streitfall entbehrlich, da sich die Beklagte bereits gegenüber dem Kläger unterworfen hatte und gegen das vertragliche Unterlassungsgebot verstoßen hat (vgl. OLG Hamburg, NJW 1988, 1920; OLG Hamburg GRUR 1989, 707, 708).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
    Bedenken gegen die vereinbarte Vertragsstrafenregelung nach dem hier angewendeten sogenannten "neuen Hamburger Modell" bestehen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146 - Vertragsstrafebemessung; BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07, GRUR 2010, 355 - Testfundstelle, Rn. 30).
  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 20/83

    Vertragsstrafe bis zu ... II; Bemessung einer Vertragsstrafe bei durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
    Zudem ist das Ausmaß der Wiederholungsgefahr, das bei der Beurteilung der Angemessenheit der Höhe der Vertragsstrafe insbesondere zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.1985 - I ZR 20/83, GRUR 1985, 937 - Vertragsstrafe bis zu II., Rn. 16; Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rn. 1.143), angesichts des Umstandes, dass die Beklagte gegen eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung verstoßen hat, nicht als gering anzusetzen.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
    Dabei widerspricht die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern regelmäßig den Erfordernissen fachlicher Sorgfalt und ist auch geeignet, die wirtschaftlichen Interessen des Durchschnittsverbrauchers spürbar zu beeinflussen, da Klauseln, die gegen die §§ 307 ff. BGB verstoßen, trotz ihrer Unwirksamkeit Verbraucher davon abhalten können, berechtigte Ansprüche gegen den Verwender geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 45/11, WRP 2012, 1086 - missbräuchliche Vertragsstrafe Rz. 45 ff.; BGH, Urteil vom 31.04.2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet Rz. 26 ff.).
  • OLG Hamburg, 02.04.1987 - 3 U 46/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
    Eine Abmahnung war im Streitfall entbehrlich, da sich die Beklagte bereits gegenüber dem Kläger unterworfen hatte und gegen das vertragliche Unterlassungsgebot verstoßen hat (vgl. OLG Hamburg, NJW 1988, 1920; OLG Hamburg GRUR 1989, 707, 708).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11459
OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14 (https://dejure.org/2014,11459)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2014 - 10 UF 27/14 (https://dejure.org/2014,11459)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2014 - 10 UF 27/14 (https://dejure.org/2014,11459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Mithin kann die externe Teilung entsprechend dem Vorschlag der weiteren Beteiligten zu 3. durchgeführt werden, wobei der Ausgleichswert ab Ehezeitende bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich mit dem Rechnungszins zu verzinsen ist (vgl. BGH, NJW 2011, 3358).
  • BGH, 18.07.2001 - XII ZB 106/96

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs aufgrund einer Vereinbarung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Auch wenn der Versorgungsausgleich in zeitlicher Hinsicht teilweise ausgeschlossen wird, kommt eine Vorverlegung des Ehezeitendes nicht in Betracht (vgl. BGH, FamRZ 2006, 769; FamRZ 2001, 1444; OLG Saarbrücken, FamRZ 2008, 1865).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2012 - 3 UF 7/12

    Kosten eines Rechtsmittelverfahrens betreffend die Folgesache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt auch dann, wenn ein Ehegatte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl Entgeltpunkte als auch Entgeltpunkte (Ost) erworben hat, ein einheitliches Anrecht im Sinne von § 50 Abs. 1 Satz 1 FamGKG vor (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 10 UF 78/10; so auch OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 31.3.2012 - 3 UF 7/12, BeckRS 2013, 14689).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2013 - 3 UF 22/12

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung einer langen Trennungszeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Da das Ehezeitende gemäß § 3 Abs. 1 VersAusglG Bemessungsgrundlage der auszugleichenden Anrechte bleibt, ist im Versorgungsausgleich auch bei einem Teilausschluss eine Auskunft zunächst bezogen auf die gesamte Ehezeit zu erteilen und sind sodann diejenigen Anrechte abzuziehen, die in der Zeit, die vom Ausschluss erfasst ist, erworben wurden (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, NJW-RR 2002, 1012, 1014; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 30.4.2013 - 3 UF 22/12, BeckRS 2013, 19106; Götsche in: Götsche/ Rehbein/ Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, § 27 VersAusglG Rn. 78).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2012 - 3 UF 15/12

    Verzinsung des Ausgleichswerts einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Da es sich um einen konventionellen Altersrentenversicherungsvertrag handelt, kommt es auf die Besonderheiten, die für eine fondsgebundene Rentenversicherung gelten (vgl. dazu BGH, FamRZ 2012 694; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 19.11.2012 - 3 UF 15/12, BeckRS 2012, 25109), nicht an.
  • OLG Schleswig, 04.10.2010 - 10 UF 78/10

    Begrenzung bzw. Befristung des nachehelichen Unterhalts; Ausgleich von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt auch dann, wenn ein Ehegatte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl Entgeltpunkte als auch Entgeltpunkte (Ost) erworben hat, ein einheitliches Anrecht im Sinne von § 50 Abs. 1 Satz 1 FamGKG vor (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26.7.2010 - 10 UF 78/10; so auch OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 31.3.2012 - 3 UF 7/12, BeckRS 2013, 14689).
  • OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07

    Anwendung der Härteklausel bei langandauernder Trennung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Auch wenn der Versorgungsausgleich in zeitlicher Hinsicht teilweise ausgeschlossen wird, kommt eine Vorverlegung des Ehezeitendes nicht in Betracht (vgl. BGH, FamRZ 2006, 769; FamRZ 2001, 1444; OLG Saarbrücken, FamRZ 2008, 1865).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 9 UF 78/99

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Verkürzung der Ehezeit im Rahmen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Da das Ehezeitende gemäß § 3 Abs. 1 VersAusglG Bemessungsgrundlage der auszugleichenden Anrechte bleibt, ist im Versorgungsausgleich auch bei einem Teilausschluss eine Auskunft zunächst bezogen auf die gesamte Ehezeit zu erteilen und sind sodann diejenigen Anrechte abzuziehen, die in der Zeit, die vom Ausschluss erfasst ist, erworben wurden (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, NJW-RR 2002, 1012, 1014; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 30.4.2013 - 3 UF 22/12, BeckRS 2013, 19106; Götsche in: Götsche/ Rehbein/ Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, § 27 VersAusglG Rn. 78).
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10

    Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Da es sich um einen konventionellen Altersrentenversicherungsvertrag handelt, kommt es auf die Besonderheiten, die für eine fondsgebundene Rentenversicherung gelten (vgl. dazu BGH, FamRZ 2012 694; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 19.11.2012 - 3 UF 15/12, BeckRS 2012, 25109), nicht an.
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 10 UF 27/14
    Eine solche Teilanfechtung ist möglich, weil bei mehreren Anrechten der Ehegatten die Teilung innerhalb der einzelnen Versorgung erfolgt und die Entscheidungen zu den jeweiligen Anrechten nicht voneinander abhängig sind (BGH, FamRZ 2011, 547 Rn. 17).
  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 201/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19154
OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 201/12 (https://dejure.org/2014,19154)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2014 - 6 U 201/12 (https://dejure.org/2014,19154)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2014 - 6 U 201/12 (https://dejure.org/2014,19154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,19154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Getrennte Abmahnungen aller Media-Märkte nicht zu beanstanden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Getrennte Abmahnungen aller MediaMarkt-Unternehmen nicht rechtsmissbräuchlich

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1337
  • GRUR 2015, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of

    Ein sachlicher Grund für das Vorgehen in mehreren Verfahren liegt vor, wenn es unter den gegebenen Umständen den prozessual sichersten Weg darstellt, um das Rechtsschutzbegehren durchzusetzen (vgl. BGH, GRUR 2013, 307 Rn. 20 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung; OLG Brandenburg, GRUR 2015, 80 Rn. 41).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 6 U 6/14

    Heilmittelwerbung: Irreführung bei Bewerbung der Kernspinresonanztherapie;

    Dabei ist vor allem auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung dieses und anderer Verstöße, auf die Art und Schwere des Wettbewerbsverstoßes sowie das Verhalten des Schuldners nach dem Verstoß und das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2011 - I ZR 174/10, GRUR, 2012, 730 - Bauheizgerät, zit. nach juris Rn. 17; Senat, Urt. vom 29.04.2014 - 6 U 201/12, GRUR 2015, 80, zit. nach juris Rdnr. 30).

    Die Höhe der Vertragsstrafe von 5.100,-- EUR lässt für sich genommen keine Rückschlüsse auf rechtsmissbräuchliches Verhalten zu, vielmehr ist auf die konkreten Umstände des jeweiligen Falles abzustellen (Senat, Urt. v. 29.04.2014 - 6 U 201/12, GRUR 2015, 80).

  • OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 209/13

    Anforderungen an den Nachweis von Verletzungen des Urheberrechts über einen

    Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig als angemessen (Senat, GRUR-RR 2014, 281 Rn. 30; MMR 2012, 387, 390 f.; Urteile vom 05.08.2013 - 6 U 10/13 ; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13 ; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13 ; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12; vom 14.03.2014 - 6 U 201/12; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).
  • LG Flensburg, 29.12.2017 - 6 HKO 51/17

    Wettbewerbsverstoß eines Zahnarztes: Irreführende Werbung in einem

    Das Wesen einer Pauschale besteht darin, dass sie unabhängig von dem im Einzelfall tatsächlich entstandenen Aufwand zu zahlen ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2014, 6 U 201/12, Rn. 41, zitiert Beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht