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   OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06   

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https://dejure.org/2006,5911
OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06 (https://dejure.org/2006,5911)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 10 UF 128/06 (https://dejure.org/2006,5911)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2006 - 10 UF 128/06 (https://dejure.org/2006,5911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgangsrecht eines Vaters mit dem gemeinsamen Sohn; Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen am Maßstab des Kindeswohls; Umgang zur Befriedigung von Elterninteressen oder Umgang des Kindes mit beiden Eltern als Teil des Kindeswohls

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 621 e; ; BGB § 1626 Abs. 3; ; BGB § 1626 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1666; ; BGB § 1684; ; BGB § 1684 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 1684 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 1696 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 Abs. 1 § 1684 Abs. 4 Satz 1
    Keine Einschränkung des Umgangsrechts allein aufgrund Willensäußerung des Kindes - Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Durchführung von Umgangskontakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn Besuche des Kindes beim Vater verhindert werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 577
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06
    Geboten ist - unter Berücksichtigung des aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG fließenden Elternrechts und im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen am Maßstab des Kindeswohls (vgl. BVerfG, FamRZ 2006, 605 f; FamRZ 1993, 662; BGH, NJW 1994, 312 f).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 8 WF 288/02

    Ausübung eines Umgangsrechts bei Inhaftierung des Kindesvaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06
    Der Wille des betroffenen Kindes allein vermag die besonders einschneidende Maßnahme der Ausschließung des Umgangsrechts regelmäßig nicht zu rechtfertigen (vgl. OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Hamm, FamRZ 2003, 951 f).
  • OLG Koblenz, 14.02.2005 - 11 UF 514/03

    Elterliche Sorge: Ausschluss des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils vom

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06
    Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes vorliegt (vgl. BVerfG, FamRZ 1983, 872 ff., 873 f; OLG Koblenz, OLGR 2005, 908 ff.; OLG Köln, FamRZ 2003, 952 f).
  • OLG Köln, 05.12.2002 - 4 UF 179/02

    Zeitweilig völliger Ausschluss des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06
    Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes vorliegt (vgl. BVerfG, FamRZ 1983, 872 ff., 873 f; OLG Koblenz, OLGR 2005, 908 ff.; OLG Köln, FamRZ 2003, 952 f).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06
    Geboten ist - unter Berücksichtigung des aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG fließenden Elternrechts und im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen am Maßstab des Kindeswohls (vgl. BVerfG, FamRZ 2006, 605 f; FamRZ 1993, 662; BGH, NJW 1994, 312 f).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06
    Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes vorliegt (vgl. BVerfG, FamRZ 1983, 872 ff., 873 f; OLG Koblenz, OLGR 2005, 908 ff.; OLG Köln, FamRZ 2003, 952 f).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2000 - 16 WF 102/99

    Folgen einer Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs des einen Elternteils mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06
    Mit diesen Bestimmungen stellt das Gesetz klar und führt den Eltern besonders vor Augen, dass beim Umgang nicht die Befriedigung von Elterninteressen im Mittelpunkt steht und dass, so wie der Umgang des Kindes mit beiden Eltern als Teil des Kindeswohl dargestellt wird, eine Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs zu gerichtlichen Maßnahmen nach § 1666 BGB führen kann (OLG Karlsruhe, JAmt 2002, 135 ff, 137).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 1 BvR 526/04

    Verletzung des Elternrechts des Vaters aus Art 6 Abs 2 S 1 GG durch langfristige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 128/06
    Geboten ist - unter Berücksichtigung des aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG fließenden Elternrechts und im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen am Maßstab des Kindeswohls (vgl. BVerfG, FamRZ 2006, 605 f; FamRZ 1993, 662; BGH, NJW 1994, 312 f).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08

    Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer

    Die für einen - hier von der Kindesmutter erstrebten - längeren Umgangsausschluss erforderliche Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete gegenwärtige Gefährdung der körperlichen oder geistig-seelischen Entwicklung eines Kindes vorliegt und andere Maßnahmen zu seinem Schutz nicht verfügbar sind, also der Gefährdung des Kindes durch eine bloße Einschränkung des Umgangsrechtes und dessen sachgerechte Ausgestaltung nicht ausreichend vorgebeugt werden kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2006, 605/606; 2007, 531/533; NJW 2002, 1863/1864; FamRZ 1993, 662/663; BGH FamRZ 1971, 421/425; 1984, 1084; 1994, 158/159; OLG Köln FamRZ 2003, 952; OLGR Koblenz 2005, 908/909; OLGR Saarbrücken 2006, 726/727; OLGR Zweibrücken a.a.O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2007, 577/578; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 111; erkennender Senat, Beschluss vom 2. Juni 2009, Az. 9 UF 166/08).
  • OLG Schleswig, 27.06.2018 - 10 WF 110/18

    Verfahrenskostenhilferechtliche Erfolgsaussicht im Umgangsrechtsstreit

    Allerdings kommt dem Willen des Kindes kein absoluter Vorrang zu (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 577).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2010 - 10 UF 25/10

    Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils: Umfang der Erkundigungspflicht

    Für die Zeit davor war dieses Rechtsinstitut in Anwendung von § 1666 BGB bereits anerkannt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.11.2006 - 10 UF 128/06 -, BeckRS 2007, 06572).
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