Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufenthaltsbestimmungsrecht eines nichtehelichen Kindes; Anordnung einer Kindespflegschaft durch das Jugendamt wegen Verwahrlosung von Kindern; Teilweise Entziehung eines elterlichen Sorgerechts wegen der Gefährdung eines Kindeswohls
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666; BGB § 1666a
Voraussetzungen der Gefährdung des Kindeswohls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 07.05.2007 - 52 F 13/06
- OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1556
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Die Gründe für das elterliche Versagen sind unerheblich, unter Beachtung der elterlichen Grundrechte sind jedoch hohe Anforderungen an den Eingriff zu stellen (BVerfG, FamRZ 1982, 567). - BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96
Gefährdung des Kindeswohls
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Erforderlich ist der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Koblenz, 11.05.2005 - 13 WF 282/05
Elterliche Sorge: Einstweilige Teilentziehung der elterlichen Sorge wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Ein derartiges vernachlässigendes Verhalten kann darin zu sehen sein, dass Eltern die ihnen bzw. den Kindern angebotenen und benötigten Hilfen nicht annehmen (OLG Koblenz, FamRZ 2006, 57; Brandenburgisches OLG, NJW 2006, 235). - OLG Brandenburg, 14.07.2005 - 9 UF 68/05
Teilweise Entziehung des Sorgerechts bei mangelnder Mitwirkung an Erfüllung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Ein derartiges vernachlässigendes Verhalten kann darin zu sehen sein, dass Eltern die ihnen bzw. den Kindern angebotenen und benötigten Hilfen nicht annehmen (OLG Koblenz, FamRZ 2006, 57; Brandenburgisches OLG, NJW 2006, 235). - OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05
Voraussetzungen für eine Entziehung der elterlichen Sorge nach den §§ 1666 , …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Erforderlich ist der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
- OLG Hamm, 26.02.2014 - 3 UF 184/13
Kindesanhörung heimlich aufgezeichnet? - Kein Beweisverwertungsverbot
Eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008, Az.: 9 UF 105/07, bei juris, Langtext, Seite 5). - OLG Hamm, 12.07.2013 - 2 UF 227/12
Aufhebunng der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter …
Die Entziehung der elterlichen Sorge setzt gemäß § 1666 Abs. 1 BGB eine Kindeswohlgefährdung, also eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09 - FamRZ 2010, 713), was im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - 9 UF 105/07 - FamRZ 2008, 1556). - OLG Frankfurt, 02.09.2013 - 3 UF 445/11
Verbleib der Kinder bei den Pflegeeltern wegen Kindeswohlgefährdung
Die Gründe für das elterliche Versagen sind dabei unerheblich (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1556).
- OLG Hamm, 17.02.2014 - 4 UFH 1/14
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Verhinderung der Begutachtung …
Dies ist im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1556). - OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 13 UF 41/09
Elterliche Sorge: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der getrenntlebenden …
Die Gründe für das elterliche Versagen sind unerheblich (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1556). - OLG Hamm, 18.01.2017 - 2 UF 184/16
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit beider Elternteile
Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09 - FamRZ 2010, 713), was im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - 9 UF 105/07 - FamRZ 2008, 1556). - OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug für Teilbereiche der elterlichen Sorge wegen …
Die Gründe für das elterliche Versagen sind dabei unerheblich (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1556). - OLG Hamm, 21.02.2013 - 2 UF 246/12
Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters; kein …
Die Entziehung der elterlichen Sorge setzt gemäß § 1666 Abs. 1 BGB eine Kindeswohlgefährdung, also eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09 - FamRZ 2010, 713), was im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - 9 UF 105/07 - FamRZ 2008, 1556). - OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Verborgenhaltens des Kindes verbunden mit …
Eine Kindeswohlgefährdung setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09 - FamRZ 2010, 713), was im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - 9 UF 105/07 - FamRZ 2008, 1556). - OLG Hamm, 04.10.2016 - 13 UF 117/16 Dies ist im Wege einer Abwägung sämtlicher Umstände unter Berücksichtigung der Anlagen und des Verhaltens des Kindes festzustellen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1556).
- OLG Hamm, 21.04.2017 - 13 UF 15/17
- OLG Brandenburg, 27.01.2009 - 10 UF 188/08
Sorgerecht: Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts, wenn ein …
- OLG Brandenburg, 15.09.2023 - 13 UF 39/23
- AG Sigmaringen, 16.09.2008 - 1 F 277/08
Sorgerecht: Ersetzung der Kündigung eines Mietverhältnisses und Verbot der …
- OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 3 UF 41/09
Teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und …