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OLG Brandenburg, 22.03.2011 - 10 UF 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der (gemeinsamen) elterlichen Sorge auf den Vater eines nichtehelichen Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung der (gemeinsamen) elterlichen Sorge auf den Vater eines nichtehelichen Kindes
Verfahrensgang
- AG Bad Freienwalde, 18.11.2010 - 60 F 209/10
- OLG Brandenburg, 22.03.2011 - 10 UF 2/11
- OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 10 UF 2/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - 10 UF 2/11
Denn auch als Vater eines nicht in einer Ehe geborenen Kindes hat er das Recht, die Übertragung der elterlichen (Mit-)Sorge für dieses Kind auf sich zu beantragen (BVerfG, FamRZ 2010, 1403).Denn die Regelungen in §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB , die den Vater eines nicht aus einer Ehe hervorgegangenen Kindes von der elterlichen Sorge ausschließen, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert, sind, wie das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 21.7.2010 (FamRZ 2010, 1403) ausgesprochen hat, mit Artikel 6 Abs. 2 GG unvereinbar.
Bei der vorzunehmenden Prüfung müssen die Belange des Kindes maßgebliche Berücksichtigung finden, die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge dürfen dabei nicht zu hoch angesetzt werden (BVerfG, FamRZ 2010, 1403 ff., 1410, Rz. 75).
- OLG Köln, 12.03.2012 - 4 UF 267/11
Stärkung von Väterrechten: Meinungsverschiedenheiten reichen nicht, um Antrag auf …
Eine gemeinsame elterliche Sorge kann allerdings dann untunlich erscheinen, wenn zwischen den Eltern ein Mindestmaß an Übereinstimmung fehlt, wenn sie weder kooperationsfähig noch kooperationsbereit sind (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1662, 1663, Beschluss vom 22.03.2011 - 10 UF 2/11 -). - OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 267/11
Zulässigkeit gemeinsamer elterlicher Sorge nicht verheirateter Kindeseltern
Eine gemeinsame elterliche Sorge kann allerdings dann untunlich erscheinen, wenn zwischen den Eltern ein Mindestmaß an Übereinstimmung fehlt, wenn sie weder kooperationsfähig noch kooperationsbereit sind (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1662, 1663, Beschluss vom 22.03.2011 - 10 UF 2/11 -).