Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verantwortlichkeit eines Assistenzarztes; Höhe des Schmerzensgeldes bei einem groben Befunderhebungsfehler in der Geburt mit Hirnschädigung; Bemessung des für die Pflege in Ansatz zu bringenden Zeitaufwandes

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des OLG Brandenburg vom 25.02.2010, Az.: 12 U 60/09 (Arzthaftung - Verantwortung des Assistenzarztes trotz vertikaler Arbeitsteilung)" von VorsRiOLG a.D. Lothar Jaeger, original erschienen in: VersR 2010, 1604 - 1606.

Verfahrensgang

  • LG Potsdam, 26.02.2009 - 11 O 2/01
  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 2010, 1601



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - 12 U 133/10  

    Schadensersatzansprüche der Eltern wegen ärztlicher Behandlungsfehler bei der

    Die Schäden der Eltern, vor allem Verdienst-, Renten- und Sozialversicherungsausfall, aber auch der Haushaltsführungsschaden, sind im konkret vorliegenden Fall aber nicht auf die Höhe des Betrages, der für eine externe Pflegekraft oder Betreuung anfiele, begrenzt (vgl. Senat, Urteil vom 25.02.2010 zu Az.: 12 U 60/09).
  • OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10  
    Ob alternativ zu der von der Sachverständigen angestellten Berechnung auch die Feststellungen der Pflegekasse gemäß § 18 Abs. 1 SGB XI eine verlässliche Grundlage für die Feststellung des zu ersetzenden Mehrbedarfs darstellen (so OLG Brandenburg, Urteil vom 25.2.2010, 12 U 60/09 ­ juris), bedarf hier keiner Entscheidung, weil derartige Feststellungen von den Parteien nicht vorgetragen worden sind.
  • OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 2 W 5/10  
    Gem. § 249 BGB sind bei der Berechnung der Mehrbedarfsrente jedoch nur jene Kosten zu ersetzen, die für die konkrete Pflege anfallen, wie sie der Verletzte im Rahmen des Erforderlichen und zumutbaren gewählt hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil v. 25. Februar 2010, 12 U 60/09; zitiert nach juris, Tz. 40).
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