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   OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11   

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https://dejure.org/2012,6193
OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11 (https://dejure.org/2012,6193)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2012 - 9 UF 183/11 (https://dejure.org/2012,6193)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2012 - 9 UF 183/11 (https://dejure.org/2012,6193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kindesmutter darf elterliche Sorge ggf. vorläufig entzogen werden bei Erziehungsdefiziten, die das Kindeswohl gefährden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11
    Das hierfür vorausgesetzte elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, Beschluss vom 02.12.2010, 1 BvR 2414/10; BVerfGE 60, 79, 91).

    Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihnen gesichert wird, darf dies zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfGE 60, 79, 89).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (BVerfGE 24, 119, 145; 60, 79, 93; Beschluss vom 02.12.2010, 1 BvR 2414/10, Rn. 24).

  • BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11
    Das hierfür vorausgesetzte elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, Beschluss vom 02.12.2010, 1 BvR 2414/10; BVerfGE 60, 79, 91).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (BVerfGE 24, 119, 145; 60, 79, 93; Beschluss vom 02.12.2010, 1 BvR 2414/10, Rn. 24).

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11
    Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, Beschluss vom 26.10.2011, XII ZB 247/11; FamRZ 2010, 720; Beschluss vom 15.12.2004 - XII ZB 166/03 - FamRZ 2005, 344).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11
    Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, Beschluss vom 26.10.2011, XII ZB 247/11; FamRZ 2010, 720; Beschluss vom 15.12.2004 - XII ZB 166/03 - FamRZ 2005, 344).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08

    Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11
    Durch Beschluss vom 29.06.2009 hat der Senat im Rahmen des Beschwerdeverfahrens 9 UF 102/08 eine Umgangspflegschaft eingerichtet, die jedoch nicht umgesetzt werden konnte.
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11
    Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, Beschluss vom 26.10.2011, XII ZB 247/11; FamRZ 2010, 720; Beschluss vom 15.12.2004 - XII ZB 166/03 - FamRZ 2005, 344).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 9 UF 183/11
    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (BVerfGE 24, 119, 145; 60, 79, 93; Beschluss vom 02.12.2010, 1 BvR 2414/10, Rn. 24).
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