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   OLG Brandenburg, 26.01.2005 - 4 U 118/04   

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https://dejure.org/2005,4624
OLG Brandenburg, 26.01.2005 - 4 U 118/04 (https://dejure.org/2005,4624)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2005 - 4 U 118/04 (https://dejure.org/2005,4624)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 4 U 118/04 (https://dejure.org/2005,4624)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 633
    Welligkeit eines Daches berechtigt als optischer Mangel zur Minderung des Werklohnes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderungsanspruch eines Landes wegen der Welligkeit und Unebenheit von Dachflächen; Bindung des Berufungsgerichts an ein Sachverständigengutachten; Geltendmachung einer fehlenden Unparteilichkeit eines Sachverständigen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 4 Nr. 2 Abs. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 6; ; VOB/B § 13 Nr. 1; ; BGB § 254; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 406; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 6
    Zur Frage des Minderungsrechts gegenüber Restwerklohnforderung aus Dachdeckerarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dacheindeckung wellig und uneben: Mangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Subunternehmer trägt Verkehrssicherungspflicht auch nach Ende der Arbeiten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine Abweichung vom Stand der Technik ohne ausdrückliche Vereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierungsprojekt: Wellige und unebene Dacheindeckung als Mangel! (IBR 2005, 195)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 765 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09

    Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw.

    Da der antragstellende Zweckverband nicht in einer von § 116 GO LSA für eine wirtschaftliche Unternehmung vorgegebenen Unternehmensform tätig geworden ist, sondern die gesetzliche Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Mitgliedsgemeinden wahrnimmt, handelt er an deren Stelle innerhalb der öffentlichen Verwaltung hoheitlich (vgl. OLG Naumburg, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 09. Mai 2006, 12 U 227/01; OLG Naumburg, 4. Zivilsenat, Beschluss vom 04. Juli 2007, 4 U 118/04; Senat, Beschluss vom 17. Juli 2006, 10 Sch 2/06 ).
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