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   OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02   

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OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02 (https://dejure.org/2003,3118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2003 - 10 UF 253/02 (https://dejure.org/2003,3118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2003 - 10 UF 253/02 (https://dejure.org/2003,3118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beider Elternteile für gemeinsame Kinder; Nachhaltige Verweigerung von Besuchskontakten des anderen Elternteils zu den Kindern; Einrichtung einer Pflegschaft als milderes Mittel; Kooperationsfähigkeit und ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Väteraufbruch für Kinder e.V.
  • Judicialis

    ZPO § 621 e; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der Einigungsfähigkeit der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1952
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 18.10.1999 - 16 UF 4606/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Mit der Neuregelung der Übertragung der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 (BGBl. 1997, Teil I, Seite 2942 ff.) hat der Gesetzgeber zwar kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn geschaffen, dass ein Vorrang zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio, als letzte Möglichkeit, in Betracht kommt (BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647; KG [17. ZS], FamRZ 2000, 502 f.; KG [16. ZS], FamRZ 2000, 504).

    Entscheidend ist also die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern (vgl. KG, FamRZ 2000, 504 unter Hinweis auf zahlreiche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte; Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Auf., § 1671 BGB, Rz. 36).

    Die Einigungsunfähigkeit muss gerade in Bezug auf das Kind vorliegen, d. h. die Eltern dürfen in grundsätzlichen Erziehungsfragen bzw. in allen Angelegenheiten des Kindes von erheblicher Bedeutung zu einer einvernehmlichen Regelung nicht in der Lage sein (Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1671, Rz. 17; KG, FamRZ 2000, 504).

  • KG, 21.09.1999 - 17 UF 4806/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Mit der Neuregelung der Übertragung der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 (BGBl. 1997, Teil I, Seite 2942 ff.) hat der Gesetzgeber zwar kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn geschaffen, dass ein Vorrang zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio, als letzte Möglichkeit, in Betracht kommt (BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647; KG [17. ZS], FamRZ 2000, 502 f.; KG [16. ZS], FamRZ 2000, 504).

    Er ist aber davon ausgegangen, dass es für das Wohl der Kinder am besten ist, wenn sich die Eltern auch nach Trennung und/oder Scheidung einvernehmlich um sie kümmern (vgl. BT-Drucksache 13/4899, Seite 63) und sie in dem Gefühl aufwachsen, weiter zwei verlässliche Eltern zu haben, die nicht um sie konkurrieren und sie nicht in Loyalitätskonflikte bringen (KG, FamRZ 2000, 502, 503).

  • OLG Brandenburg, 08.11.2001 - 15 UF 124/01

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsames Kind; Übertragung des Sorgerechts auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, ist auch von Bedeutung, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (vgl. OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2002, 567 f.).
  • OLG Brandenburg, 02.03.1998 - 10 UF 159/97

    Gerichtliche Sorgerechtsentscheidung bei Scheidung der Eltern; Heranziehung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Entscheidend ist also die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern (vgl. KG, FamRZ 2000, 504 unter Hinweis auf zahlreiche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte; Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Auf., § 1671 BGB, Rz. 36).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Angaben eines Reiseveranstalters über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Denn dadurch, dass dem Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten, das Recht der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht, § 1687 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, wird den Erschwerungen durch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern hinreichend Rechnung getragen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 206; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565; OLG Dresden, FamRZ 2000, 501).
  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01

    Gemeinsames Sorgerecht - Getrenntleben - Sorgerechtsübertragung - Kindeswohl -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Denn dadurch, dass dem Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten, das Recht der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht, § 1687 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, wird den Erschwerungen durch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern hinreichend Rechnung getragen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 206; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565; OLG Dresden, FamRZ 2000, 501).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Mit der Neuregelung der Übertragung der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 (BGBl. 1997, Teil I, Seite 2942 ff.) hat der Gesetzgeber zwar kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn geschaffen, dass ein Vorrang zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio, als letzte Möglichkeit, in Betracht kommt (BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647; KG [17. ZS], FamRZ 2000, 502 f.; KG [16. ZS], FamRZ 2000, 504).
  • OLG Dresden, 07.07.1999 - 10 UF 185/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
    Denn dadurch, dass dem Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten, das Recht der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht, § 1687 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, wird den Erschwerungen durch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern hinreichend Rechnung getragen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 206; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565; OLG Dresden, FamRZ 2000, 501).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2017 - 10 UF 21/16

    Sorgerechtsverfahren: Erteilung von Auflagen an einen Elternteil;

    Über die drei Teilbereiche, für die nach den vorstehenden Ausführungen eine Alleinsorge erforderlich ist, hinaus stehen in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen offensichtlich nicht an (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2002, 567 f.).
  • OLG Naumburg, 26.03.2010 - 8 UF 53/10

    Elterliche Sorge: Anspruch auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf

    Die durch den Umzug der Kindesmutter mit den Kindern entstehende räumliche Entfernung von 120 Kilometern zum Kindesvater rechtfertigt für sich allein einen Eingriff in das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindesmutter jedenfalls nicht (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1952, 1953 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2009 - 10 UF 204/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Die Aufhebung eines Teilbereichs der gemeinsamen elterlichen Sorge ist mit Rücksicht darauf, dass ein grundsätzlicher Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Alleinsorge eines Elternteils nicht besteht (vgl. BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647; FamRZ 2008, 592), dann angezeigt, wenn die Eltern insoweit nicht objektiv kooperationsfähig bzw. nicht subjektiv kooperationsbereit sind (vgl. KG, FamRZ 2000, 504; Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; FamRZ 2003, 1952, 1953; Johannsen/Henrich/Jaeger, a. a. O., § 1671, Rz. 36).

    Ein Kindeswille, der ohnehin regelmäßig erst ab Vollendung des zwölften Lebensjahres eines Kindes eine relativ zuverlässige Entscheidungsgrundlage bildet (vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1954; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2008, 1472, 1474; Johannsen/Henrich/Jaeger, a. a. O., § 1671, Rz. 81), ist vorliegend angesichts des Alters des Kindes von noch nicht einmal eineinhalb Jahren nicht feststellbar.

  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 10 WF 229/10

    Sorgerechtsstreit: Regelungsbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Vielmehr können sie, solange ihnen die Konsensfindung, dies ist die Herbeiführung von Übereinstimmung und Gemeinsamkeit, zum Wohle des Kindes zumutbar ist, nicht aus der Verpflichtung dazu entlassen werden (Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953).

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, kann auch von Bedeutung sein, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (Vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen - FamRZ 2002, 567 f.).

  • OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 10 UF 209/14

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei

    Vielmehr können sie, solange ihnen die Konsensfindung, dies ist die Herbeiführung von Übereinstimmung und Gemeinsamkeit, zum Wohle des Kindes zumutbar ist, nicht aus der Verpflichtung dazu entlassen werden (Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; vgl. auch BT- Drucks. 17/11048, S. 17 sowie Palandt/Götz, BGB, 74. Aufl., § 1671 Rn. 16).

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, ist auch von Bedeutung, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen-, FamRZ 2002, 567 f.; kritisch Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1671 BGB Rn. 36c).

  • OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 115/13

    Verfahrenskostenhilfe für ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren:

    Die Eltern können aber, solange ihnen die Konsensfindung, dies ist die Herbeiführung von Übereinstimmung und Gemeinsamkeit, zum Wohl des Kindes zumutbar sei, nicht aus der Verpflichtung dazu entlassen werden könnten (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1952, 1953).

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge in Betracht kommt, kann auch von Bedeutung sein, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2002, 567 f.).

  • OLG Brandenburg, 04.04.2008 - 10 UF 235/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

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  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Es ist deshalb bei der Frage, ob es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge bleiben kann oder ob diese im Hinblick auf das Kindeswohl gerade und schon zum jetzigen Zeitpunkt einem Elternteil allein zu übertragen ist, auch von Bedeutung, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1952).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2009 - 10 WF 208/09

    Regelung der elterlichen Sorge: Einstweilige Anordnung im Antragsverfahren

    Auch der Wille der Kinder, der ohnehin regelmäßig erst ab Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes eine relativ zuverlässige Entscheidungsgrundlage bildet (vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1954; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2008, 1472, 1474; Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1671, Rz. 81), beeinflusst die zu treffende Entscheidung nicht.
  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Vielmehr können sie, solange ihnen die Herbeiführung von Übereinstimmung und Gemeinsamkeit zum Wohl des Kindes zumutbar ist, nicht aus der Verpflichtung dazu entlassen werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1952, 1953).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

  • OLG Brandenburg, 15.10.2007 - 10 WF 259/07

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, Erfolgsaussicht im

  • OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater wegen

  • OLG Brandenburg, 13.10.2009 - 10 UF 43/09

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsübertragung auf einen Kindesvater unter besonderer

  • AG Bitterfeld-Wolfen, 16.04.2015 - 8 F 402/14

    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Übertragung der gemeinsamen

  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 15 UF 154/05

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für das gemeinsame Kind auf einen

  • AG Ludwigslust, 18.08.2005 - 5 F 101/04
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