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   OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08   

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https://dejure.org/2009,12184
OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08 (https://dejure.org/2009,12184)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2009 - 15 UF 98/08 (https://dejure.org/2009,12184)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 15 UF 98/08 (https://dejure.org/2009,12184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater wegen fehlender Bindungstoleranz der Mutter

  • fr-blog.com

    Fortgesetzter Umgangsboykott, Sorgerechtsentzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater wegen fehlender Bindungstoleranz der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug wegen fehlender Bindungstoleranz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 4
  • FamRZ 2009, 2103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Einer solchen Regelung stünde bereits entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 1 BvR 364/05

    Verletzung des Elternrechts durch Ablehnung der Sorgerechtsübertragung auf den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2006, 1723), der der Senat folgt, in Fällen, in denen ein nach § 1626 a BGB nicht sorgeberechtigter Vater - wie hier - über einen längeren Zeitraum die elterliche Sorge für das Kind zwar nicht in rechtlicher, aber in tatsächlicher Hinsicht wahrgenommen hat, unter dem Gesichtspunkt des Elternrechts gemäß Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Sorgerechtsübertragung gemäß § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Vater regelmäßig dem Kindeswohl dient, solange nicht konkret feststellbare Kindesinteressen der Übertragung widersprechen.
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Einer solchen Regelung stünde bereits entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben - eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
    Die Anschlussbeschwerde des Vaters ist, soweit sie das Sorgerecht für C... betrifft, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 20.05.2008 - 15 UF 55/08 -), die der Bundesgerichtshof inzwischen bestätigt hat (BGH, FamRZ 2009, 220), unzulässig, weil ihm als nicht sorgeberechtigtem Elternteil insoweit kein eigenes Beschwerderecht zusteht.
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung der Eltern ist deshalb grundsätzlich ein Mindestmaß an Verständigungsbereitschaft zwischen ihnen, also an Kooperations- und Konfliktfähigkeit und ihre ernsthafte Absicht zur gemeinsamen Übernahme von Verantwortung für das Kind, mithin eine tragfähige soziale Beziehung auf der Elternebene (vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 2004, 577; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 4; Münchener-Kommentar-Finger, BGB, 5. Aufl. 2008, § 1671 Rnd. 71).
  • KG, 10.05.2010 - 19 UF 7/09

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf die Mutter allein

    Es kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass auf Seiten der Mutter eine Umgangsverweigerung vergleichbar den Sachverhalten vorliegt, die den Entscheidungen des OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 UF 94/03 - und des OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 15 UF 98/08 - zugrunde lagen.
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