Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9659
OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03 (https://dejure.org/2003,9659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2003 - 9 UF 145/03 (https://dejure.org/2003,9659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2003 - 9 UF 145/03 (https://dejure.org/2003,9659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreeuung in Bezug auf die finanziellen Angelegenheiten; Invalidität der Kindesmutter; Umzug der Mutter während des Versorgungszeitraums; Gewährung einer Grundversorgung

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 6 Abs. 1; BGB § 1632 § 1666a
    Rechtstellung der Pflegefamilie eines Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 720 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Sind jedoch die vorrangigen, die Eltern unterstützenden und auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsbewussten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichteten Maßnahmen wie Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe fehlgeschlagen, ist eine Trennung der Kinder von den Kindeseltern unumgänglich (BayObLG, NJW 1992, 121).
  • BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96

    Bestellung eines Ergänzungspflegers nach Entziehung der gesamten Personensorge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Ob diese Fähigkeit besteht, beurteilt sich einerseits nach dem bisherigen Verhalten der Eltern und andererseits auf Grund einer Zukunftsprognose (BayObLG, FamRZ 1997, 1553; OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39).
  • KG, 19.03.1985 - 1 W 5729/84

    Sorgerechtsentziehung wegen Mietmutterschaft; Sorgerechtsentziehung wegen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Die erforderliche nachhaltige Gefährdung in ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl (BVerfG, FamRZ 1982, 567, 569; BayObLG, FamRZ 1985, 1179, 1180) setzt voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindeswohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (st. Rsp. BGH, FamRZ 1956, 350; KG, FamRZ 1985, 735; Fischer in Leitsatzkommentar zum Familienrecht, § 1666, LS 15).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Der mit der Verbleibensanordnung verbundene Eingriff in das Elternrecht ist jedoch gerechtfertigt, wenn und solange die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (BVerfGE, FamRZ 1985, 39).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Die erforderliche nachhaltige Gefährdung in ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl (BVerfG, FamRZ 1982, 567, 569; BayObLG, FamRZ 1985, 1179, 1180) setzt voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindeswohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (st. Rsp. BGH, FamRZ 1956, 350; KG, FamRZ 1985, 735; Fischer in Leitsatzkommentar zum Familienrecht, § 1666, LS 15).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.1994 - 18 Wx 8/93

    Pflegeeltern; Eltern; Kind; Pflegekind

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Das Kindeswohl wird durch die Stetigkeit der Entwicklung und Erziehung und Aufrechterhaltung bestehender familiärer und gefühlsmäßiger Bindungen mitbestimmt (OLG Hamburg, FamRZ 1983, 1270; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1544).
  • OLG Hamm, 25.08.1998 - 2 UF 73/98

    Voraussetzungen für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Ob diese Fähigkeit besteht, beurteilt sich einerseits nach dem bisherigen Verhalten der Eltern und andererseits auf Grund einer Zukunftsprognose (BayObLG, FamRZ 1997, 1553; OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1981 - 6 UF 170/80

    Herausgabeverfahren; Sorgerechtsentscheidung; Vollstreckungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Tatsächliche Umstände, die das Kindeswohl nachhaltig berühren, stehen einem Herausgabeverlangen nach § 1632 Abs. 1 BGB entgegen und müssen daher im Herausgabeverfahren sachlich geprüft und berücksichtigt werden (OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 601, 602).
  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Die erforderliche nachhaltige Gefährdung in ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl (BVerfG, FamRZ 1982, 567, 569; BayObLG, FamRZ 1985, 1179, 1180) setzt voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindeswohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (st. Rsp. BGH, FamRZ 1956, 350; KG, FamRZ 1985, 735; Fischer in Leitsatzkommentar zum Familienrecht, § 1666, LS 15).
  • BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 398/91

    Grobes Verschulden als Voraussetzung für die Kostentragungspflicht im FGG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
    Nach kinderpsychologischen Erkenntnissen wird in den ersten Lebensjahren eine für die gesunde, spätere Entwicklung wesentliche Bindung zu denjenigen Personen aufgebaut, die das Kind tatsächlich betreut haben (OLG Celle, FamRZ 1990, 191, 192), sodass auch zur Pflegefamilie eine gewachsene Bindung entstehen kann, die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt wird (BVerfG, FamRZ 1993, 1420, 1422).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht