Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 98/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 280 Abs 1 S 1 BGB, § 433 Abs 1 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr 3 BGB, § 444 BGB
Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch wegen durchfeuchteter Kellerwände; Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch wegen durchfeuchteter Kellerwände - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offenbarungspflichten des Verkäufer eines Einfamilienhauses aus dem Jahre 1936 im Hinblick auf feuchte Kellerwände
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Garantiehaftung durch Formulierung "guter baulicher Zustand" im Kaufvertrag! (IMR 2009, 244)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 30.05.2007 - 4 O 358/04
- OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 98/07
- BGH, 16.07.2009 - V ZA 5/09
Zeitschriftenfundstellen
- IMR 2009, 244
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Sachverständigengutachten - Versicherung darf Fotos aus Gutachten nicht für …
Der Kläger erstellte im Auftrag einer Frau P.W. ein Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug Renault Twingo (Anlage ASt 1 zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 98/07; Anlagen mit der Bezeichnung ASt bzw. AG sind auch im Folgenden stets solche des zum Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits gemachten Verfahrens 5 U 98/07).Er mahnte die Beklagte mit Schreiben vom 12.10.06 unter Fristsetzung bis zum 20.10.06 ab (Anlage ASt 8 des Rechtsstreits 5 U 98/07) und forderte sie ergebnislos zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Anlage ASt 9 des Rechtsstreits 5 U 98/07) auf.
Dieses Verlangen wies die Beklagte mit Schreiben ihrer damaligen Prozessbevollmächtigten vom 27.10.06 (Anlage ASt 10 des Rechtsstreits 5 U 98/07) zurück.
- OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 144/10
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von …
Eine Offenbarungspflicht des Verkäufers besteht für alle wesentlichen Mängel der Kaufsache, die für den Vertragszweck erkennbar von erheblicher Bedeutung sind (OLG Brandenburg Urteil vom 27.11.2008 - 5 U 98/07 recherchiert in JURIS ).
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