Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Vertragsstrafe ist auch dann fällig, wenn das ursprünglich abgemahnte Verhalten nicht rechtswidrig war
- aufrecht.de
Objektive Rechtslage beim Unterlassungsvertrag nicht entscheidend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Reisen auf eigene Gefahr?
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Volltext)
Unterlassungserklärung begründet eigenes Schuldverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Freizeichnung eines Reiseveranstalters von der Haftung für leichte Fahrlässigkeit
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung für Dromedar-, Esel- und Pferdereiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wohnmobilreisen auf eigene Gefahr?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anspruch aus Unterlassungsvertrag unabhängig von objektiver Rechtslage
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung gilt auch gegen die objektive Rechtslage
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung: Wer unterschreibt, hat sich daran zu halten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung begründet eigenes Schuldverhältnis
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung auch mit falschem Inhalt verbindlich
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Unberechtigte Abmahnung: Ist die Unterlassungserklärung verbindlich?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hohe Vertragsstrafe nach AGB-Abmahnung möglich
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 06.12.2012 - 2 O 365/11
- OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Testfundstelle
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Bedenken gegen die vereinbarte Vertragsstrafenregelung nach dem hier angewendeten sogenannten "neuen Hamburger Modell" bestehen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146 - Vertragsstrafebemessung; BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07, GRUR 2010, 355 - Testfundstelle, Rn. 30).Der vom Kläger als angemessen erachtete Betrag von 4.000,00 EUR für jeden Verstoß gegen die Vertragsstrafeverpflichtung entspricht der Höhe, die die Rechtsprechung für Standardverstöße von beachtlicher Reichweite für angemessen hält (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2009, a.a.O., Rn. 33; OLG Schleswig, LMuR 2012, 204, zitiert nach juris).
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08
Gewährleistungsausschluss im Internet
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Dabei widerspricht die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern regelmäßig den Erfordernissen fachlicher Sorgfalt und ist auch geeignet, die wirtschaftlichen Interessen des Durchschnittsverbrauchers spürbar zu beeinflussen, da Klauseln, die gegen die §§ 307 ff. BGB verstoßen, trotz ihrer Unwirksamkeit Verbraucher davon abhalten können, berechtigte Ansprüche gegen den Verwender geltend zu machen (vgl. BGH…, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 45/11, WRP 2012, 1086 - missbräuchliche Vertragsstrafe Rz. 45 ff.; BGH, Urteil vom 31.04.2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet Rz. 26 ff.). - OLG Schleswig, 21.06.2012 - 6 W 1/12
"Schlank im Schlaf" - irreführende Werbung für ein eiweißreiches Brot
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Der vom Kläger als angemessen erachtete Betrag von 4.000,00 EUR für jeden Verstoß gegen die Vertragsstrafeverpflichtung entspricht der Höhe, die die Rechtsprechung für Standardverstöße von beachtlicher Reichweite für angemessen hält (vgl. BGH…, Urteil vom 17.09.2009, a.a.O., Rn. 33; OLG Schleswig, LMuR 2012, 204, zitiert nach juris).
- OLG Hamburg, 09.06.1989 - 3 W 65/89
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Eine Abmahnung war im Streitfall entbehrlich, da sich die Beklagte bereits gegenüber dem Kläger unterworfen hatte und gegen das vertragliche Unterlassungsgebot verstoßen hat (vgl. OLG Hamburg, NJW 1988, 1920; OLG Hamburg GRUR 1989, 707, 708). - BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91
Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Bedenken gegen die vereinbarte Vertragsstrafenregelung nach dem hier angewendeten sogenannten "neuen Hamburger Modell" bestehen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146 - Vertragsstrafebemessung; BGH…, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07, GRUR 2010, 355 - Testfundstelle, Rn. 30). - BGH, 14.02.1985 - I ZR 20/83
Vertragsstrafe bis zu ... II; Bemessung einer Vertragsstrafe bei durch einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Zudem ist das Ausmaß der Wiederholungsgefahr, das bei der Beurteilung der Angemessenheit der Höhe der Vertragsstrafe insbesondere zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.1985 - I ZR 20/83, GRUR 1985, 937 - Vertragsstrafe bis zu II., Rn. 16;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rn. 1.143), angesichts des Umstandes, dass die Beklagte gegen eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung verstoßen hat, nicht als gering anzusetzen. - BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11
Missbräuchliche Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Dabei widerspricht die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern regelmäßig den Erfordernissen fachlicher Sorgfalt und ist auch geeignet, die wirtschaftlichen Interessen des Durchschnittsverbrauchers spürbar zu beeinflussen, da Klauseln, die gegen die §§ 307 ff. BGB verstoßen, trotz ihrer Unwirksamkeit Verbraucher davon abhalten können, berechtigte Ansprüche gegen den Verwender geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 45/11, WRP 2012, 1086 - missbräuchliche Vertragsstrafe Rz. 45 ff.; BGH…, Urteil vom 31.04.2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet Rz. 26 ff.). - OLG Hamburg, 02.04.1987 - 3 U 46/87
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Eine Abmahnung war im Streitfall entbehrlich, da sich die Beklagte bereits gegenüber dem Kläger unterworfen hatte und gegen das vertragliche Unterlassungsgebot verstoßen hat (vgl. OLG Hamburg, NJW 1988, 1920; OLG Hamburg GRUR 1989, 707, 708).