Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 9 UF 98/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 1375 BGB
Zugewinnausgleich: Einstellung der Hauslasten in die Vermögensbilanz trotz Berücksichtigung bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs; Zugewinnausgleich: Einstellung der Hauslasten in die Vermögensbilanz trotz Berücksichtigung bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Künftige Tilgungen nach dem Stichtag des Endvermögens sind nicht Gegenstand einer Bewertung beim Zugewinnausgleich
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 27.04.2007 - 32 F 141/02
- OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 9 UF 98/07
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 UF 207/10
Unternehmenswert einer Versicherungsagentur
Zwar dürfte ein Doppelverwertungsverbot im Hinblick auf den Zugewinnausgleich insoweit nicht bestehen, als einerseits künftige Tilgungen allein die Zeit nach dem Stichtag des Endvermögens betreffen und daher nicht Gegenstand der Bewertung beim Zugewinnausgleich sein können und andererseits auch eine bis zum Stichtag des Endvermögens eingetretene Unterhaltskürzung aufgrund der vollen Berücksichtigung von Hauslasten die Einstellung der zum Stichtag noch bestehenden vollen (restlichen) Hausschulden in die Vermögensbilanz nicht hindert (hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, OLGR Brandenburg 2008, 239).
