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   OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 13 UF 41/09   

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https://dejure.org/2010,11242
OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 13 UF 41/09 (https://dejure.org/2010,11242)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2010 - 13 UF 41/09 (https://dejure.org/2010,11242)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2010 - 13 UF 41/09 (https://dejure.org/2010,11242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 621e ZPO, § 1666 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei fehlender Kooperation der Eltern hinsichtlich der Erziehung des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 Abs. 1
    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei fehlender Kooperation der Eltern hinsichtlich der Erziehung des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Elternstreit um Achtjährigen - Gericht entzieht den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 872
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 26.09.2003 - 3 UF 182/03

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts für minderjährige Kinder: Maßgeblichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 13 UF 41/09
    Das Kind ist bei jeder Entscheidung des Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen vor allem auch deswegen einzubeziehen, weil familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf sein künftiges Leben nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737, 1738; Kammergericht, FamRZ 2004, 483).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07

    Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Unterbringung der Kinder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 13 UF 41/09
    Die Gründe für das elterliche Versagen sind unerheblich (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1556).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 13 UF 41/09
    Das Kind ist bei jeder Entscheidung des Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen vor allem auch deswegen einzubeziehen, weil familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf sein künftiges Leben nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737, 1738; Kammergericht, FamRZ 2004, 483).
  • BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 13 UF 41/09
    Der teilweise Sorgerechtsentzug und die Anordnung der Pflegschaft stehen zu dem mit diesen Maßnahmen verfolgten Kindesinteresse nicht außer Verhältnis; sie sind in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes vielmehr geboten (siehe hierzu auch BGH, FamRZ 2008, 45).
  • OLG Hamm, 13.12.2017 - 2 UF 176/17

    Einstweilige Anordnung

    Dann aber, wenn die Gefahr auf diese Weise nicht abgewendet werden kann, bedarf es einer Entscheidung nach § 1666 BGB (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 3 UF 122/11 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2010 - 13 UF 41/09 - NJW-RR 2010, 872).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 2 UF 211/11

    Ausgestaltung einer Umgangsregelung

    Konkret bedeutet dies, dass die Kindeseltern gehalten sind, sich über ein einheitliches Erziehungskonzept zu einigen, die Vorstellungen des jeweils anderen in der Frage der Erziehung zu tolerieren und damit zu verhindern, dass die Kinder die Uneinigkeit der Eltern - mit zunehmenden Alter immer mehr - nutzen, um diese gegeneinander auszuspielen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2010, - 13 UF 41/09 - NJW-RR 2010, 872).
  • OLG Hamm, 18.01.2017 - 2 UF 184/16

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit beider Elternteile

    Dann aber, wenn die Gefahr auf diese Weise nicht abgewendet werden kann, bedarf es einer Entscheidung nach § 1666 BGB (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 3 UF 122/11 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2010 - 13 UF 41/09 - NJW-RR 2010, 872).
  • AG Erfurt, 01.10.2014 - 36 F 1663/13

    Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines

    So hat das OLG Brandenburg in einer Entscheidung vom 31.03.2010 (Az. 13 UF 41/09, NJW-RR 2010, 872) im Falle hochstrittiger Eltern das Wechselmodell aufrechterhalten, wenn es auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen des bereits seit 3 Jahren dauernden Streits der Eltern entzogen hat.
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