Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    HGB § 235, BGB § 723
    Feststellungsklage, Schuldnerverzug, fehlerhafte Gesellschaft, atypische stille Gesellschaft, Jahresabschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Atypische stille Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft; sittenwidriges Verhalten oder Täuschung bei Vertragsabschluss; zulässige Investitionen des Gesellschaftsvorstandes in Sponsoring-Maßnahmen für Fußballvereine; außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Erstellung von Jahresabschlüssen; Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung eines Schuldnerverzuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Klage auf Feststellung eines Schuldnerverzugs - zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die atypische stille Gesellschaft

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Atypische stille Gesellschaft als fehlerhafte Gesellschaft

Verfahrensgang

  • LG Göttingen, 10.10.2002 - 2 O 356/01
  • OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03  

    Schadensersatzanspruch des Anlegers: Ungenügende Aufklärung über die Risiken

    aa) Bislang ist der Senat in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auch auf die atypisch stille Gesellschaft Anwendung finden, und zwar mit der Folge, dass den Gesellschaftern bei Fehlern anlässlich der Begründung der Mitgliedschaft lediglich ein Anspruch auf eine Beendigung der Gesellschaft bzw. eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung nach § 235 Abs. 1 HGB zusteht, nicht jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung der Einlagen (vgl. insbesondere die Urteile vom 03.09.2003 zu 3 U 252/02, abgedruckt in OLGR Braunschweig 2004, 16 ff., sowie zu 3 U 140/02, abgedruckt u.a. in ZIP 2003, 1793 ff.).
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