Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf bei einer Internetauktion (Ebay)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf bei einer Internetauktion (Ebay)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Streitwert von nur 300,00 EUR bei Fotoklau in privater eBay-Auktion
- IWW
- aufrecht.de
Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf bei einer Internetauktion
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Streitwertberechnung bei unbefugter Verwendung eines Produktfotos auf eBay
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
300 EUR Schadensersatz für geklautes eBay-Foto
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
300,- Euro Streitwert für Unterlassungsanspruch gegen unbefugtes Verwenden eines Fotos im Rahmen eines privaten eBay-Verkaufs - Streitwertbemessung im Rahmen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs richtet sich nach der Lizenzanalogie
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2012, 93
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
Streitwert, Unterlassung, Urheberrecht
Weiterhin ist das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers zu berücksichtigen, etwa aufgrund möglicher Umsatzeinbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 2 W 37/97, zitiert nach juris, Tz. 4), bzw. des drohenden Lizenzschadens (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 2 W 92/11, zitiert nach juris, Tz. 4).Über die Streitwertfestsetzung wird nicht das Verhalten des Verfügungsbeklagten sanktioniert (vgl. OLG Bremen…, Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O., Tz. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9), weil der Streitwert neben der Festlegung der Zuständigkeit des Gerichts nur für die sich für das Verfahren errechnenden Kosten maßgeblich ist und sich allein am Interesse des Gläubigers an der Unterlassung der Wiederholung des konkreten widerrechtlichen Eingriffs in sein Urheberrecht orientiert.
Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).
- OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch
Gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts wendet sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde vom 25.06.2012, mit der er unter Hinweis auf eine Entscheidung des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14.10.2011 (2 W 92/11, veröffentlicht in GRUR-RR 2012, 93 = ZUM 2012, 144 = WRP 2012, 597) die Herabsetzung des Streitwerts auf 600, 00 EUR erstrebt. - LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12
MFM-Liste findet nicht bei Bilderklau durch einen bei eBay privat handelnden …
Maßgeblich ist dabei der wirtschaftliche Wert des Urheberrechts und der Angriffsfaktor der Rechtsverletzung (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11, Rn. 3 zitiert nach juris - xxx-Produktfoto). - AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12
Zur rechtswidrigen Verwendung von Fotos im Rahmen einer eBay-Auktion; …
Auch hat das OLG Braunschweig durch Beschluss vom 14.10.2011 (2 W 92/11) den Streitwert für einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch mit 300, 00 Euro bemessen.
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