Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckten Schmähkritik
Besprechungen u.ä.
- digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)
Art. 2 Absatz 1 und Art. 5 Absatz 1 GG; §§ 823 I, 1004 BGB
Die Meinungsfreiheit gilt auch für das Internet. Das Werturteil und die Nennung einer Person als "Vordenker und Rädelsführer der rechten Szene" verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht
Verfahrensgang
- LG Göttingen - 2 O 357/00
- OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2001, 163
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bochum, 10.03.2005 - 8 O 7/05 Die Bezeichnung als "Rädelsführer" stellt äußerlich ein Werturteil dar (ebenso OLG Braunschweig, MMR 2001, 163).
Anders als in dem vom OLG Braunschweig entschiedenen Fall, in welchem die Bezeichnung als "Rädelsführer" ohne jede Mitteilung eines dieser Bewertung zugrundeliegenden Verhaltens des Betroffenen erfolgte (vgl. OLG Braunschweig, MMR 2001, 163 (164)), liegt hier noch nicht einmal ein Grenzfall vor.
- LG Bochum, 21.04.2005 - 8 O 663/04 Anders als in dem von dem OLG Braunschweig entschiedenen Fall, in dem die Bezeichnung als "Rädelsführer" ohne jede Mitteilung eines dieser Bewertung zugrunde liegenden Verhaltens des Betroffenen erfolgte (OLG Braunschweig, MMR 2001, 163, 164), liegt hier noch nicht einmal ein Grenzfall vor.
