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   OLG Braunschweig, 28.02.2008 - 2 WF 17/08   

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https://dejure.org/2008,15756
OLG Braunschweig, 28.02.2008 - 2 WF 17/08 (https://dejure.org/2008,15756)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.02.2008 - 2 WF 17/08 (https://dejure.org/2008,15756)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 2 WF 17/08 (https://dejure.org/2008,15756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1671 Abs. 1 BGB; § 48 Abs. 3 RVG; Nr. 1000 RVG-VV; Nr. 1003 RVG-VV
    Entstehen einer Einigungsgebühr in einem isolierten Sorgerechtsverfahren bei fehlender Verfügungsbefugnis über den Gegenstand der Einwilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Einigungsgebühr in einem isolierten Sorgerechtsverfahren bei fehlender Verfügungsbefugnis über den Gegenstand der Einwilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1465
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Naumburg, 09.07.2012 - 3 WF 147/12

    Entstehung der Einigungsgebühr in einem Sorgerechtsverfahren

    Nach der vorherrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung - der sich auch der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 11. Januar 2012 (Az.: 3 WF 4/12 ( RVG )) angeschlossen hat - kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB für einen als Verfahrensbevollmächtigten beteiligten Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG anfallen (OLG Bremen, FamRZ 2009, 2110 ff; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465 ff.; OLG Dresden 1999, 2101, OLG Koblenz MDR 2001, 1017 und dasselbe ablehnend für Verfahren gemäß § 1666 BGB in: NJW-RR 2006, 1151; OLG Nürnberg NJW 2005, 2012 ; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1007 ; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 1368 ).

    Zu Recht wird in diesem Zusammenhang auf § 48 Abs. 3 RVG verwiesen, bei dem vom Abschluss eines Vergleichs im Sinne der Nr. 1000 VV RVG , unter anderem über die elterliche Sorge für gemeinschaftliche Kinder der Parteien, die Rede ist (so ausdrücklich: OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1465, 1466).

  • OLG Bremen, 27.07.2009 - 4 WF 74/09

    Erfallen der Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren

    Nach der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen herrschenden Meinung (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465 u. OLG Dresden, FamRZ 2008, 1009 jeweils mit Rspr.Hinw.), der sich der Senat anschließt, kann eine Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB entstehen.

    Dem Anfall der Einigungsgebühr steht entgegen der Auffassung des Amtsgerichts nicht entgegen, dass die Verständigung der Eltern über die elterliche Sorge nicht unmittelbar zu einer Beendigung des Verfahrens nach § 1671 BGB geführt hat, sondern dass es dazu noch einer Gerichtsentscheidung bedurfte (OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465 ; OLG Dresden, aaO.; OLG Nürnberg, aaO.).

  • OLG Naumburg, 02.07.2012 - 3 WF 147/12

    Rechtsanwaltsvergütung in Sorgerechtsverfahren: Entstehung einer Einigungsgebühr

    Nach der vorherrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung - der sich auch der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 11. Januar 2012 (Az.: 3 WF 4/12 (RVG)) angeschlossen hat - kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB für einen als Verfahrensbevollmächtigten beteiligten Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG anfallen ( OLG Bremen , FamRZ 2009, 2110 ff; OLG Braunschweig , FamRZ 2008, 1465 ff.; OLG Dresden 1999, 2101, OLG Koblenz MDR 2001, 1017 und dasselbe ablehnend für Verfahren gemäß § 1666 BGB in: NJW-RR 2006, 1151; OLG Nürnberg NJW 2005, 2012; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1007; OLG Brandenburg , NJW-RR 2006, 1368).

    Zu Recht wird in diesem Zusammenhang auf § 48 Abs. 3 RVG verwiesen, bei dem vom Abschluss eines Vergleichs im Sinne der Nr. 1000 VV RVG, unter anderem über die elterliche Sorge für gemeinschaftliche Kinder der Parteien, die Rede ist (so ausdrücklich: OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1465, 1466).

  • OLG Celle, 10.06.2010 - 12 WF 90/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Einigung zur elterlichen Sorge

    Nach heute herrschender Meinung kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr für die Verfahrensbevollmächtigten gemäß Nr. 1000, 1003 VVRVG entstehen, wenn sich die Beteiligten hinsichtlich der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts einigen (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei Vereinbarung eines

    Es kommt deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an, so dass ein einseitiges Nachgeben und damit Akzeptieren des Rechtsanliegens der Gegenpartei den Anfall der Gebühr nicht ausschließt, solange noch ein Vertrag abgeschlossen wird, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird und ggf. erst durch diese Einigung die Grundlage für die auf ihr aufbauende Entscheidung des Gerichts geschaffen wird (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl. v. 17. April 2009, 6 WF 18/09, m.z.w.N.; OLG Köln, FamRZ 2009, 539; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 2140, j.m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1473; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV 1000, Rz. 51, m.w.N.; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 1000, Rz. 66 ff, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 10 WF 10/09

    Erfallen der Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Diese Umstände rechtfertigen nach nunmehr herrschender Auffassung, der sich auch der Senat anschießt, die Annahme, dass auch in isolierten Sorgerechtsverfahren eine Einigungsgebühr anfallen kann (so auch OLG Celle OLGR 2009, 162; OLG Braunschweig OLGR 2009, 52; OLG Dresden OLGR 2008, 381; OLG Stuttgart OLGR 2008, 120; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 936).
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