Rechtsprechung
| OLG Bremen, 18.06.1990 - 6 U 1/90 |
Volltextveröffentlichungen
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Einwurf politischer Werbung in Briefkasten
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 30.11.1989 - 2 O 1457/89
- OLG Bremen, 18.06.1990 - 6 U 1/90
- BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 2140
- NJW-RR 1990, 1196 (Ls.)
- NVwZ 1990, 1006 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00
Unerwünschte Zusendung von Prospekten politischer Parteien
Nach der herrschenden Rechtsprechung stellt die Übersendung von Werbematerial trotz eines erklärten entgegenstehenden Willens eine Besitz- bzw. Eigentumsstörung und darüber hinaus eine Störung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (BGHZ 106, 229 [233] = NJW 1989, 902 = LM § 1004 BGB Nr. 184; OLG Frankfurt, NJW 1996, 934; OLG Bremen, NJW 1990, 2140) und löst damit einen Abwehranspruch nach §§ 903, 862, 823 1, 1004 BGB aus.Jedenfalls aber soweit es um Werbematerial geht, mit der die politischen Parteien ihre Inhalte und Zielrichtungen dem Bürger nahe bringen und auf diese Weise - zumindest mittelbar - auch für Wählerstimmen werben wollen, besteht kein Anlass zu einer unterschiedlichen Behandlung von Konsumwerbung und politischer Werbung, da das Ausmaß der Störung und Beeinträchtigung in beiden Fällen das Gleiche ist (vgl. ebenso OLG Bremen, NJW 1990, 2140 [2141]).
Allerdings steht dem mittelbaren Störer, der die Verteilung durch Dritte vornehmen lässt, nach der Rechtsprechung eine Art Entlastungsmöglichkeit dahin gehend offen, darzulegen, dass er alle ihm zu Gebote stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um Rechtsbeeinträchtigungen des Empfängers des Werbematerials auszuschließen (BGHZ 106, 229 [235] = NJW 1989, 902 = LM § 1004 BGB Nr. 184; OLG Bremen, NJW 1990, 2140 [2141]).
- LG Kiel, 20.06.2000 - 8 S 263/99
Kein Unterlassungsanspruch bei SPAM
Insgesamt ist mithin die Zuführung von Werbung dann in jedem Fall unzulässig, wenn gegenüber dem Werbenden ausdrücklich eine Annahmeverweigerung erklärt wird (…vgl. LG Freiburg, NJW 1990, S. 2824, BGH NJW 1973, S. 1119; OLG Bremen, NJW 1990, S. 2140;… OLG Karlsruhe, NJW 1991, S. 2910).
