Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.04.2002 - 5 WF 26/02 b   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14397
OLG Bremen, 24.04.2002 - 5 WF 26/02 b (https://dejure.org/2002,14397)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.04.2002 - 5 WF 26/02 b (https://dejure.org/2002,14397)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. April 2002 - 5 WF 26/02 b (https://dejure.org/2002,14397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632 Abs. 4 § 1666; SGB VIII § 43
    Trennung eines Kleinkindes vom Pflegevater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zu den Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung gemäß § 1632 Abs. 4 BGB bei einem geplanten Wechsel in eine Wohngruppe

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 15.05.2001 - 10 UF 130/01

    Zu den Voraussetzungen des Wechsels der Pflegefamilie für ein Kleinkind

    Auszug aus OLG Bremen, 24.04.2002 - 5 WF 26/02
    insoweit gelten andere Voraussetzungen als bei einer Rückkehr zu den leiblichen Eltern, deren Recht nur dann zurücktreten muss, wenn die Aufenthaltsänderung bei dem Kind zu nicht unerheblichen körperlichen oder seelischen Schäden führt (Bay0bLG, FamRZ 2000, 633, 634; OLG Rostock, FamRZ 2001, 1633 ; Palandt-Diederichsen, 61. Aufl., § 1632, Rz. 15, 16).
  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 166/98

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung

    Auszug aus OLG Bremen, 24.04.2002 - 5 WF 26/02
    insoweit gelten andere Voraussetzungen als bei einer Rückkehr zu den leiblichen Eltern, deren Recht nur dann zurücktreten muss, wenn die Aufenthaltsänderung bei dem Kind zu nicht unerheblichen körperlichen oder seelischen Schäden führt (Bay0bLG, FamRZ 2000, 633, 634; OLG Rostock, FamRZ 2001, 1633 ; Palandt-Diederichsen, 61. Aufl., § 1632, Rz. 15, 16).
  • OLG Köln, 03.04.2008 - 14 UF 72/07

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung in der Pflegefamilie

    Bei dieser Sachlage kommt eine Trennung von den "Pflegeeltern" nur in Betracht, wenn mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls der Kinder aufgrund der Herausnahme ausgeschlossen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 14.04.1987 - 1 BvR 332/86 - NJW 1988, 125 ff.; OLG Brandenburg OLG-NL 2006, 255; OLG Bremen FamRZ 2003, 54 ff.; OLG Rostock FamRZ 2001, 1633 ff.; MüKO/Huber BGB, 4.Aufl., § 1632 Rn 46; Palandt/Diederichsen, BGB, 67.Aufl., § 1632 Rn 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht