Rechtsprechung
OLG Celle, 01.09.2006 - 19 WF 285/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1666 BGB; § 1696 Abs. 3 BGB
Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts und weiterer Teilbereiche des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung; Gefährdung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls der Kinder durch die Erziehungsmethoden der Antragsgegner als Grund für eine Inobhutnahme ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts und weiterer Teilbereiche des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung; Gefährdung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls der Kinder durch die Erziehungsmethoden der Antragsgegner als Grund für eine Inobhutnahme ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 § 1696 Abs. 3
Zeitliche Begrenzung der Entziehung der elterlichen Sorge im einstweiligen Rechtsschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Osterholz-Scharmbeck, 26.07.2006 - 2 F 207/06
- OLG Celle, 01.09.2006 - 19 WF 285/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 04.10.2004 - 16 UF 81/04
Personensorge minderjähriger Eltern: Zeitliche Begrenzung gerichtlicher Maßnahmen …
Auszug aus OLG Celle, 01.09.2006 - 19 WF 285/06
Die Entziehung (eines Teilbereichs) der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Anordnung ist zwar grundsätzlich nicht zeitlich zu beschränken (vgl. Palandt- Diederichsen, BGB, § 1666 RN 51; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1272 [OLG Karlsruhe 04.10.2004 - 16 UF 81/04] ), und zwar deshalb nicht, weil das Gericht auf § 1666 BGB gestützte länger dauernde Maßnahmen ohnehin gem. § 1696 Abs. 3 BGB in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen hat.