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   OLG Celle, 03.05.2012 - 10 WF 103/12   

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https://dejure.org/2012,10653
OLG Celle, 03.05.2012 - 10 WF 103/12 (https://dejure.org/2012,10653)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.05.2012 - 10 WF 103/12 (https://dejure.org/2012,10653)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 10 WF 103/12 (https://dejure.org/2012,10653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wertaddition in Verfahren bezüglich unterschiedlicher Teilbereiche der elterlichen Sorge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG; § 1666 Abs. 3 Nr. 1, 5 BGB
    Bestimmen eines einheitlichen Verfahrenswerts i.R.e. selbstständigen Kindschaftssache bei Vorliegen von unterschiedlichen Teilbereichen der elterlichen Sorge als Verfahrensgegenstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmen eines einheitlichen Verfahrenswerts i.R.e. selbstständigen Kindschaftssache bei Vorliegen von unterschiedlichen Teilbereichen der elterlichen Sorge als Verfahrensgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenswert bei Regelung unterschiedlicher Teilbereiche der elterlichen Sorge im Rahmen einer Kindschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1746
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2001 - 4 WF 128/01

    Bestimmung des Geschäftswertes im Verfahren um die Umgangsrechte der Eltern

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2012 - 10 WF 103/12
    Im Rahmen einer Kindschaftssache im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamFG handelt es sich stets um ein amtswegig durchzuführendes Verfahren, in dem "Anträge" (selbst) der Verfahrensbeteiligten für das Gericht nur Anregungen darstellen, nicht aber die Prüfungs- und Auswahlkompetenz des Gerichtes begrenzen (vgl. zum Umgangsrecht Vogel, Verfahrenswert in Kindschafts- und Abstammungssachen, FPR 2010, 313, 314; OLG Düsseldorf - Beschluß vom 18. Oktober 2001 - 4 WF 128/01 - FamRZ 2002, 762 bei zwei verbundenen Verfahren mit gegenläufigen Anträgen).

    Es kommt - innerhalb der einzelnen Ziffern aus § 45 Abs. 1 FamGKG - auch nicht in Betracht, aus gegenläufigen "Anträgen" bzw. "Haupt- und Hilfsanträgen" gemäß § 39 FamFG eine Wertaddition vorzunehmen; dies schließt bereits Abs. 1 Satz 3 durchgreifend aus, da es sich insofern jeweils um "denselben Gegenstand" handelt (vgl. Schneider/Wolf/Volpert-N. Schneider, FamGKG § 39 Rz. 9 "Sorgerecht" und "Umgangsrecht"; OLG Düsseldorf - Beschluß vom 18. Oktober 2001 - 4 WF 128/01 - FamRZ 2002, 762).

  • OLG Celle, 24.01.2012 - 10 WF 11/12

    Absenkung des in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG vorgesehenen Festwerts von 3000 Euro

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2012 - 10 WF 103/12
    Für das Vorliegen einer ganz besonderen, ins Auge fallenden Abweichung von einer durchschnittlichen Kindschaftssache (vgl. zu diesem Erfordernis etwa Senatsbeschluß vom 24. Januar 2012 - 10 WF 11/12 - FamFR 2012, 133 = FD RVG 2012, 32853 = BeckRS 2012, 03251 = juris) sind Anhaltspunkte weder aus der Akte ersichtlich noch vom Verfahrensbevollmächtigten dargetan.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2015 - 8 E 124/15

    Angemessene Beachtung der besonderen Anforderungen an den Anwalt bei der

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 24. April 2007 - 22 M 07.40006 -, NJW 2007, 2715, juris Rn. 4, und vom 26. Januar 2012 - 9 C 11.3040 -, juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. November 2011 - 8 S 1247/11 -, AGS 2012, 421, juris Rn. 16 ff.; die gebührenrechtliche Einheit bejahend, aber ebenfalls ohne Auseinandersetzung mit § 18 Nr. 3 RVG Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2013, § 16 Rn. 94; (wohl) keine gebührenrechtliche Einheit der Beschwerdeverfahren: Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage 2014, § 16 RVG, Rn. 16 und 17 ("besonderer Rechtszug") .
  • OLG Nürnberg, 07.04.2016 - 11 WF 413/16

    Verfahrenswert bei gleichzeitiger Regelung von elterlicher Sorge und

    Für Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB wird bei wechselseitigen Anträgen von einem einheitlichen Gegenstand ausgegangen (OLG Celle FamRZ 2012, 1746; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl., § 39 FamGKG Rn. 1).
  • OLG Bamberg, 19.01.2017 - 2 WF 3/17

    Verfahrenswert - Elterliche Sorge

    Dies schließt auch eine Wertaddition aus gegenläufigen Anträgen, Anregungen und sonst geäußerten Begehren gemäß § 39 FamGKG innerhalb des Verfahrensgegenstandes der elterlichen Sorge nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG aus (vgl. auch OLG Celle, FamRZ 2012, 1746).
  • OLG Schleswig, 31.05.2013 - 15 WF 147/13

    Sorgerechtsverfahren: Erhöhung des Verfahrenswertes bei wechselseitigen Anträgen;

    Entsprechendes gilt bei wechselseitigen Anträgen in Verfahren nach § 1666 BGB (vgl. OLG Celle, FamRZ 2012, 1746).
  • OLG Bamberg, 19.01.2017 - 3 WF 3/17

    Verfahrenswertbestimmung bei einem Sorgerechtsbegehren

    Dies schließt auch eine Wertaddition aus gegenläufigen Anträgen, Anregungen und sonst geäußerten Begehren gemäß § 39 FamGKG innerhalb des Verfahrensgegenstandes der elterlichen Sorge nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG aus (vgl. auch OLG Celle, FamRZ 2012, 1746 ).
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