Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergaberecht: Pflicht zum Hinweis auf die Frist für den Rechtsbehelf gegen die Nichtabhilfe einer Rüge in der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung - Fahrscheindrucker

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    GWB § 107 Abs. 3 Nr 4
    Rechtsbehelfsfrist, Bekanntmachung, Präklusion

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergaberecht: Pflicht zum Hinweis auf die Frist für den Rechtsbehelf gegen die Nichtabhilfe einer Rüge in der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung - Fahrscheindrucker

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Kurzfassungen/Presse (3)

  • ax-schneider-gruppe.de (Kurzinformation)

    § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Auf Rechtsbehelfsfrist ist hinzuweisen

  • forum-institut.de (Kurzinformation)

    Präklusionswirkung des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur nach Rechtsbehelfsbelehrung durch den Auftraggeber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Frist zwischen Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung eines Nachprüfungsantrages stellt eine Rechtsbehelfsfrist dar

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Hinweis keine 15-Tage-Frist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB! (IBR 2010, 232)

  • wrd.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB
    Wann ist Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB verspätet?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bekanntmachung muss Hinweis auf 15-Tages-Frist enthalten

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Celle vom 04.03.2010, Az.: 13 Verg 1/10 (Rechtsbehelfsfrist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB; Pflicht zur Bekanntmachung; Erledigung nach Aufhebung; ...)" von RA Dr. Alexander Herrmann, original erschienen in: VergabeR 2010, 653 - 661.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2010, 333
  • BauR 2010, 1281
  • IBR 2010, 232
  • VergabeR 2010, 652



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Wird zitiert von ... (43)  

  • OLG Celle, 12.05.2010 - 13 Verg 3/10  

    Vergabe - Dokumentationspflichten aus § 18 VOF

    Die Antragstellerin macht - u. a. unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 4. März 2010 (13 Verg 1/10) - geltend, ihr Nachprüfungsantrag sei nicht wegen Überschreitung der Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig; ein Hinweis auf die Frist als solche oder zumindest auf eine Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsmitteln erteilt, sei nicht erfolgt.

    Bei dieser Frist handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist, auf die nach § 9 Abs. 1 VOF (2006) i. V. m. Ziffer VI Nr. 4.2 Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 in der Veröffentlichung der Bekanntmachung hinzuweisen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2010, 13 Verg 1/10, zitiert nach juris, Rdnr. 34 bis 36 zum vergleichbaren § 17 a Nr. 1 VOL/A (2006)).

  • OLG Celle, 26.04.2010 - 13 Verg 4/10  

    Vergabe - Voraussetzungen einer Fachlosaufteilung bei PPP-Projekt

    Ergänzend ist auszuführen, dass eine Rügepräklusion gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben nach den EuGH-Entscheidungen vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08, Tz. 39 ff. und Rs.C-456/08, Tz. 61, 74 ff.) mangels hinreichender Transparenz des Begriffes "unverzüglich" von vornherein nicht mehr in Betracht kommen dürfte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 4. März 2010 - 13 Verg 1/10, zitiert nach juris Tz. 26).
  • VK Bund, 12.10.2011 - VK 2-115/11  
    Sie ist darüber hinaus auch nicht auf das Nichtabhilfeschreiben selbst, sondern auf die vorgelagerte Bekanntmachung zugeschnitten (so im Ergebnis wohl auch OLG Celle, 04.03.2010, 13 Verg 1/10).

    Denn nach der Konzeption des § 107 Abs. 3 GWB setzt die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens regelmäßig eine nicht abgeholfene Rüge voraus, so dass die Frist zwischen Bekanntgabe der Nichtabhilfe und Einreichung des Nachprüfungsantrags auch nach der neueren Rechtsprechung als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen ist (so etwa OLG Celle, 04.03.2010, 13 Verg 1/10 m.w.N.).

    Insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der Einführung des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB eine Antragsfrist geschaffen wurde, die den Primärrechtschutz des Bieters zeitlich begrenzt, sind an die Eindeutigkeit der Nichtabhilfeerklärung gem. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hohe Anforderungen zu stellen (so OLG Celle, 04.03.2010, 13 Verg 1/10 m.w.N.).

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