Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Sachverständigenhaftung: Einholung eines Privatgutachtens zum Nachweis der Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens als Rechtsmittel bei der Schadensabwendungspflicht
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
BGB § 839 a Abs. 2, BGB § 839 Abs. 3
Privatgutachten. gerichtlicher Sachverständiger. Rechtsmittel. - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Sachverständigenhaftung: Einholung eines Privatgutachtens zum Nachweis der Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens als Rechtsmittel bei der Schadensabwendungspflicht
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Erstattung der Kosten für ein Gutachten, um ein gerichtliches Gutachten zu widerlegen
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des Rechtsmittels i.S. von § 839a Abs. 2 BGB; Einholung eines Privatgutachtens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachverständige - Widerlegung des Gerichtsgutachtens durch ein Privatgutachten
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Aufzeigen der angeblichen Fehlerhaftigkeit eines Gerichtsgutachtens ist auch ein Privatgutachten einzuholen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständigenhaftung nach § 839a BGB: Kläger muss schon im Vorprozess ein Privatgutachten einholen! (IBR 2012, 1366)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 16.03.2011 - 5 O 331/10
- OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2012, 280
- BauR 2012, 303
- IBR 2012, 1366
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