Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.03.1999 - 21 UF 88/98 |
Kurzfassungen/Presse
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HKiEntÜ Art. 3, Art. 13
Verfahrensgang
- OLG Celle, 09.07.1998 - 21 UF 88/98
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98
- BVerfG, 31.07.1998 - 2 BvR 1206/98
- BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
- BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
- OLG Celle, 12.03.1999 - 21 UF 88/98
- BVerfG, 31.03.1999 - 2 BvQ 5/99
- BVerfG, 31.03.1999 - 2 BvR 559/99
- BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 582/99
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"
Soweit eine abschließende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle im Verfahren 21 UF 88/98 die Übergabe der Kinder T... an die Mutter aussprechen sollte, wird deren Vollstreckung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren in dieser Sache, längstens bis zwei Wochen nach Zugang der vollständig abgefaßten Gründe der abschließenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, insoweit ausgesetzt, als sie eine Rückführung der Kinder nach Frankreich ermöglicht. - BVerfG, 31.03.1999 - 2 BvQ 5/99
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung bei Feststehen der Unbegründehteit der …
im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollstreckung der zu erwartenden, unmittelbar bevorstehenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 12. März 1999 im Kindesrückführungsverfahren nach dem Haager Übereinkommen (21 UF 88/98) bis zur Entscheidung über die von den Antragstellern nach Ergehen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle unverzüglich zu erhebenden Verfassungsbeschwerden zu untersagen,.Ungeachtet der Frage, ob die Ergänzungspflegerin nach der Bestellung einer Verfahrenspflegerin im Verfahren 21 UF 88/98 vor dem Oberlandesgericht Celle noch befugt ist, eine Verfassungsbeschwerde für die beiden minderjährigen Kinder zu erheben, ist der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abzulehnen, weil durch den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 559/99 feststeht, daß das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 92, 130 ; stRspr).
- BVerfG, 31.03.1999 - 2 BvR 559/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vaters im Fall der "gegenläufigen …
gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 12. März 1999 - 21 UF 88/98 -. - BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 582/99
Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des …
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des minderjährigen T ..., der minderjährigen T ... - Bevollmächtigte und Ergänzungspflegerin zu 1. und 2.: Rechtsanwältin Karin Michaelis-Hatje, Lange Straße 55, Sulingen - gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 12. März 1999 - 21 UF 88/98 - und Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Kirchhof, Jentsch und die Richterin Osterloh gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 1. April 1999 einstimmig beschlossen:.
