Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 108/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gesamtschuldnerausgleich: Verteilung des auf ein Wohnwagengespann bei einem Verkehrsunfall insgesamt entfallenden Haftungs- und Schadensanteils auf Haftpflichtversicherer; Streitverkündung im Vorprozess; Teilbarkeit der Nebeninterventionswirkung; Hemmung der Verjährung von Ansprüchen mit RechtshÃ
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
ZPO § 67 ff, BGB § 204, BGB § 426
Streitverkündung. Interventionswirkung. Gesamtschuldner. Verjährung - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gesamtschuldnerausgleich: Verteilung des auf ein Wohnwagengespann bei einem Verkehrsunfall insgesamt entfallenden Haftungs- und Schadensanteils auf Haftpflichtversicherer; Streitverkündung im Vorprozess; Teilbarkeit der Nebeninterventionswirkung; Hemmung der Verjährung von Ansprüchen mit Rechtshängigkeit einer Klage; Zulässigkeit einer Streitverkündung zwischen Gesamtschuldnern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Interventionswirkung - Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitverkündung zwischen Gesamtschuldnern?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Streitverkündung; Interventionswirkung; Gesamtschuldner; Verjährung
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Betriebsgefahr eines Anhängers
- lto.de (Kurzinformation)
Betriebsgefahr eines Anhängers wirkt sich beim Abbiegevorgang regelmäßig aus, weil ein Gespann schwerfälliger ist als ein Einzelfahrzeug
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitverkündung zwischen Gesamtschuldnern? (IBR 2008, 304)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 30.03.2007 - 4 O 347/06
- OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 108/07
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2008, 881
- IBR 2008, 304
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08
Versicherungsrecht - Doppelte Versicherung eines Gespanns mit Anhänger
Dabei kann hier dahinstehen, ob grundsätzlich eine nach §§ 17 Abs. 4, 18 Abs. 3 StVG ermittelte Haftungsverteilung im Innenverhältnis mehrerer durch ein Gespann verbundener Schädiger den Ausgleichsanspruch ihrer Versicherer nach § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. beeinflussen kann (in diesem Sinne: OLG Celle, DAR 2008, 648; LG Dortmund, Urteil vom 8. November 2007 - 11 S 129/07, [...];… Biela in Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden 24. Aufl. Kap. 1 Rn. 42;… Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl. § 7 StVG Rn. 15;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 17 Rn. 32;… Huber, Das neue Schadensersatzrecht 2003 § 4 Rn. 104, 107, 127;… Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB 2008 A.1.1 Rn. 81; Hentschel, NZV 2002, 433, 439; Stahl/Jahnke, NZV 2010, 57, 60 ff.) oder ob die Regelung des § 59 Abs. 2 VVG a.F. vorrangig ist.
Für Blogger: