Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
ZPO § 114, FamFG § 113 Abs. 1, FamFG § 243 Satz 2 Nr 2
Mutwilligkeit der späteren Rechtsverteidigung bei Unterlassen einer entsprechenden Stellungnahme im vorangegangenen VKHVerfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Schweigen ist nicht immer Gold
- blogspot.com (Kurzinformation)
Beantragt der Gegner VKH, muss man sich dagegen wehren, sonst bekommt man selber keine.
- lto.de (Kurzinformation)
Unterhaltspflichtiger hat gegen Inanspruchnahme rechtzeitig Einwendungen geltend zu machen
Verfahrensgang
- AG Hannover - 617 F 2613/10
- OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 07.05.2012 - 10 WF 385/10
Über die isolierte Feststellung des deliktischen Anspruchsgrundes von …
Dies dürfte - worauf der Senat bereits jetzt hinweist - einer etwa noch nachgesuchten VKH-Bewilligung seinerseits zur Verteidigung durchgreifend entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. August 2011 - 10 WF 299/10 - FamRZ 2012, 47 = MDR 2011, 1235 f. = JurBüro 2011, 653 f. = FuR 2012, 42 ff. = BeckRS 2011, 20901 = juris).
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