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   OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12   

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OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12 (https://dejure.org/2013,758)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.01.2013 - 1 U 61/12 (https://dejure.org/2013,758)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 1 U 61/12 (https://dejure.org/2013,758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 242 BGB; § 611 BGB; § 810 BGB
    Ansprüche des Teilnehmers einer Lehranalyse im Rahmen einer psychotherapeutischen Weiterbildung auf Herausgabe handschriftlicher Aufzeichnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Teilnehmers einer Lehranalyse im Rahmen einer psychotherapeutischen Weiterbildung auf Herausgabe handschriftlicher Aufzeichnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Teilnehmers einer Lehranalyse im Rahmen einer psychotherapeutischen Weiterbildung auf Herausgabe handschriftlicher Aufzeichnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Das Einsichtsrecht bezieht sich grundsätzlich auch auf Unterlagen psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelter Patienten mit der Besonderheit, dass neben anderen Beschränkungen gegebenenfalls ein "therapeutischer Vorbehalt" bestehen kann, sofern die Gefahr begründet ist, dass der Patient den Inhalt der eingesehenen Unterlagen aufgrund seiner psychischen Störungen fehlerhaft verarbeitet (vgl. BGH, NJW 1983, 328; NJW 1989, 764; BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2006, 2 BvR 443/02; LG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2007 - 2/24 S 127/06, NJW-RR 2007, 999; Martis/Winkhart, 3.Aufl., E 6-15).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 (2 BvR 443/02, zitiert nach juris), soweit es darauf verwiesen hat, dass bei Aufzeichnungen, die nur zur Gedächtnisstütze des Therapeuten oder zu seiner Selbstkontrolle und nicht zur (dokumentationspflichtigen) Information Dritter erfolgten, klärungsbedürftig sei, ob Persönlichkeitsrechte des Therapeuten hinreichend dadurch geschützt wären, dass diese Aufzeichnungen aus den Krankenakten genommen würden (a.a.O. Tz. 39, 41, 48).

    In dem Kammerbeschluss vom 9. Januar 2006 (2 BvR 443/02, zitiert nach juris) hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass auch im privatrechtlichen Arzt-Patienten-Verhältnis eine pauschale Beschränkung des Akteneinsichtsrechts auf sogenannte objektive Befunde nicht in Betracht kommt (a.a.O., Tz. 37).

    Auch den mit der Gewährung des Einsichtsrechts verbundenen Aufwand kann die Beklagte dem Einsichtsrecht ebenso wenig entgegenhalten wie die ursprüngliche Annahme, die Aufzeichnungen blieben insgesamt privat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, zitiert nach juris, Tz. 45).

    Allgemein kommt bei der Interessenabwägung dem Informationsinteresse des Patienten grundsätzlich ein erhebliches Gewicht zu, weil ärztliche Krankenunterlagen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre betreffen und er wegen der möglichen erheblichen Bedeutung der in solchen Unterlagen enthaltenen Informationen für seine selbstbestimmten Entscheidungen generell ein geschütztes Interesse daran hat zu erfahren, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wurde, welche Daten sich dabei ergeben haben und wie man die weitere Entwicklung einschätzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.01.2006, 2 BvR 443/02, zitiert nach juris, Rn. 26).

    Eine mögliche Missbrauchsgefahr muss entgegen der Ansicht der Klägerin nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs hingenommen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, zitiert nach juris, Tz. 33; BGH, NJW 1983, 328; LG Münster, Urteil vom 16. August 2007 - 11 S 1/07, NJW-RR 2008, 441, 442).

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Diese verbietet es, dem Patienten im Rahmen der Behandlung die Rolle eines bloßen Objekts zuzuweisen (BGH, Urteil vom 23.11.1982, VI ZR 222/79, zitiert nach juris, Tz. 16).

    Das Einsichtsrecht bezieht sich grundsätzlich auch auf Unterlagen psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelter Patienten mit der Besonderheit, dass neben anderen Beschränkungen gegebenenfalls ein "therapeutischer Vorbehalt" bestehen kann, sofern die Gefahr begründet ist, dass der Patient den Inhalt der eingesehenen Unterlagen aufgrund seiner psychischen Störungen fehlerhaft verarbeitet (vgl. BGH, NJW 1983, 328; NJW 1989, 764; BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2006, 2 BvR 443/02; LG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2007 - 2/24 S 127/06, NJW-RR 2007, 999; Martis/Winkhart, 3.Aufl., E 6-15).

    Subjektive Wertungen des Arztes, seine persönlichen Eindrücke bei Gesprächen mit dem Patienten, alsbald aufgegebene erste Verdachtsdiagnosen oder Bemerkungen zu einem querulatorischen Verhalten des Patienten wurden vom Einsichtsrecht nicht erfasst (BGH, Urteil vom 23.11.1982, VI ZR 222/79, zitiert nach juris, Tz. 16; vgl. in Abgrenzung dazu auch Urteil vom 23.11.1982, VI ZR 177/81, zitiert nach juris).

    Eine mögliche Missbrauchsgefahr muss entgegen der Ansicht der Klägerin nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs hingenommen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, zitiert nach juris, Tz. 33; BGH, NJW 1983, 328; LG Münster, Urteil vom 16. August 2007 - 11 S 1/07, NJW-RR 2008, 441, 442).

  • LG Münster, 16.08.2007 - 11 S 1/07

    Einsichtsrecht in Krankenunterlagen; Verweigerungsrecht des behandelnden Arztes

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Da, wie unter a. dargestellt, das Einsichtsrecht in Kranken- bzw. Therapieunterlagen aus dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht des Patienten abgeleitet ist, folgt es nicht dem Bestehen einer ärztlichen Dokumentationspflicht, die primär dem therapeutischen Interesse des Patienten und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Behandlung bzw. Behandlungsfortführung durch den Behandler oder einen Nachbehandler dient (vgl. LG Münster, Urteil vom 16. August 2007, NJW-RR 2008, 441 f.; LG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2007 - 2-24 S 127/06, zitiert nach juris; allgemein zum Zweck der Dokumentationspflicht z.B. Martis/Winkhart, 3. Aufl., D 201 m.w.N.).

    Eine mögliche Missbrauchsgefahr muss entgegen der Ansicht der Klägerin nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs hingenommen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, zitiert nach juris, Tz. 33; BGH, NJW 1983, 328; LG Münster, Urteil vom 16. August 2007 - 11 S 1/07, NJW-RR 2008, 441, 442).

    Dies beinhaltet auch die Kosten der Schwärzung, denn das Einsichtsrecht erstreckt sich nur auf den übrigen teil (ebenso LG Frankfurt, Urteil vom 16. August 2007 - 11 S 1/07).

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 177/81

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Unterlagen über eine psychiatrische

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Subjektive Wertungen des Arztes, seine persönlichen Eindrücke bei Gesprächen mit dem Patienten, alsbald aufgegebene erste Verdachtsdiagnosen oder Bemerkungen zu einem querulatorischen Verhalten des Patienten wurden vom Einsichtsrecht nicht erfasst (BGH, Urteil vom 23.11.1982, VI ZR 222/79, zitiert nach juris, Tz. 16; vgl. in Abgrenzung dazu auch Urteil vom 23.11.1982, VI ZR 177/81, zitiert nach juris).

    Danach war aus der Natur des psychiatrischen oder psychotherapeutischen Krankenverhältnisses im Interesse des Arztes und seinem spezifischen persönlichen Engagement als prägender Bestandteil der Therapie, im Interesse in die Krankengeschichte einbezogener Dritter und im therapeutischen Interesse des Patienten selbst das Einsichtsrecht in Krankenunterlagen grundsätzlich beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.1982, Az. VI ZR 177/81, zitiert nach juris, Leitsatz).

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 76/88

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen über seine

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Das Einsichtsrecht bezieht sich grundsätzlich auch auf Unterlagen psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelter Patienten mit der Besonderheit, dass neben anderen Beschränkungen gegebenenfalls ein "therapeutischer Vorbehalt" bestehen kann, sofern die Gefahr begründet ist, dass der Patient den Inhalt der eingesehenen Unterlagen aufgrund seiner psychischen Störungen fehlerhaft verarbeitet (vgl. BGH, NJW 1983, 328; NJW 1989, 764; BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2006, 2 BvR 443/02; LG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2007 - 2/24 S 127/06, NJW-RR 2007, 999; Martis/Winkhart, 3.Aufl., E 6-15).

    Mit Urteil vom 6. Dezember 1988 (VI ZR 76/88, zitiert nach juris Tz. 6, 8) hat der Bundesgerichtshof allerdings klargestellt, dass das Einsichtsrecht in psychotherapeutische Krankenunterlagen und Gesprächsprotokolle, insbesondere wenn ein therapeutischer Vorbehalt im Interesse der Gesundheit des Patienten vorgebracht wird, nicht "auf Null reduziert" sei (a.a.O. Tz. 8).

  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung vom 16. September 1998 (1 BvR 1130/98, zitiert nach juris, Tz. 8) entsprechend aus, dass ärztliche Krankenunterlagen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutischen Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre betreffen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung in seinem Beschluss vom 16. September 1998 (1 BvR 1130/98, zitiert nach juris Tz. 10) als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet, dabei jedoch hervorgehoben, dass die Zivilgerichte die Grundrechtspositionen von Patient und Arzt in jedem Einzelfall abzuwägen und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der jeweiligen Arzt-Patienten-Beziehung eine Entscheidung über die Aushändigung von Krankenunterlagen, auch soweit diese nicht objektivierte Befunde einer psychiatrischen Behandlung enthalten, zu treffen hätten (a.a.O.).

  • LG Frankfurt/Main, 08.01.2007 - 24 S 127/06

    Psychotherapeutischer Behandlungsvertrag: Nebenpflicht des Therapeuten zur

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Das Einsichtsrecht bezieht sich grundsätzlich auch auf Unterlagen psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelter Patienten mit der Besonderheit, dass neben anderen Beschränkungen gegebenenfalls ein "therapeutischer Vorbehalt" bestehen kann, sofern die Gefahr begründet ist, dass der Patient den Inhalt der eingesehenen Unterlagen aufgrund seiner psychischen Störungen fehlerhaft verarbeitet (vgl. BGH, NJW 1983, 328; NJW 1989, 764; BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2006, 2 BvR 443/02; LG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2007 - 2/24 S 127/06, NJW-RR 2007, 999; Martis/Winkhart, 3.Aufl., E 6-15).

    Da, wie unter a. dargestellt, das Einsichtsrecht in Kranken- bzw. Therapieunterlagen aus dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht des Patienten abgeleitet ist, folgt es nicht dem Bestehen einer ärztlichen Dokumentationspflicht, die primär dem therapeutischen Interesse des Patienten und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Behandlung bzw. Behandlungsfortführung durch den Behandler oder einen Nachbehandler dient (vgl. LG Münster, Urteil vom 16. August 2007, NJW-RR 2008, 441 f.; LG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2007 - 2-24 S 127/06, zitiert nach juris; allgemein zum Zweck der Dokumentationspflicht z.B. Martis/Winkhart, 3. Aufl., D 201 m.w.N.).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Bei der Bemessung der Sicherheitsleistung der Klägerin bezüglich des Herausgabeanspruchs war die Höhe nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten der Herausgabe der Unterlagen im Kopie einschließlich der Prüfung des Persönlichkeitsrechts der Beklagten und der Schwärzung der sie betreffenden Angaben zu schätzen (vgl. zur Auskunftsklage BGH, VersR 95, 314).
  • OLG Schleswig, 03.09.2007 - 1 W 37/07

    Kostenentscheidung nach Teilklagrücknahme

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Insoweit ergibt sich die Kostenquote aus dem Verhältnis der Mehrkosten, die auf den zurück genommenen Betrag entfallen, zu den tatsächlich entstandenen Kosten (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 W 37/07, zitiert nach juris m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1981 - IV R 19/81

    Nebeneinkünfte eines Psychotherapeuten - Tätigkeit als Lehranalytiker -

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.2013 - 1 U 61/12
    Nach der auch insoweit anwendbaren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unterscheide sich die Lehranalyse sowohl nach ihrem didaktischen Zweck als auch nach der diesem Zweck entsprechenden Art der Durchführung eindeutig von der therapeutischen Analyse, ebenso wie eine juristische Lehrtätigkeit von der Tätigkeit eines Richters oder Rechtsanwalts, und sei steuerrechtlich als Lehrtätigkeit zu behandeln (BFH, Urteil vom 17. Dezember 1981, IV R 19/81).
  • BGH, 07.11.2013 - III ZR 54/13

    Lehranalysevertrag: Anspruch eines Lehranalysanden auf Herausgabe von Kopien

    Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil (Medizinrecht 2013, 369) offen gelassen, ob das Lehranalyseverhältnis in ein Therapieverhältnis umgeschlagen war.
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