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   OLG Celle, 14.02.2011 - 10 UF 8/11   

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https://dejure.org/2011,15141
OLG Celle, 14.02.2011 - 10 UF 8/11 (https://dejure.org/2011,15141)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.2011 - 10 UF 8/11 (https://dejure.org/2011,15141)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 10 UF 8/11 (https://dejure.org/2011,15141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Mutwilligkeit des Beschwerdeverfahrens bei Rücknahme der Zustimmung zur Übertragung der Personensorge auf die Pflegeperson innerhalb der Beschwerdefrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1630 Abs. 3 BGB; § 114 ZPO
    Wahrnehmung der Personensorge durch eine Pflegeperson; Rechtsfolgen des Wegfalls der Zustimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrnehmung der Personensorge durch eine Pflegeperson; Rechtsfolgen des Wegfalls der Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1630 Abs. 3; ZPO § 114
    Wahrnehmung der Personensorge durch eine Pflegeperson; Rechtsfolgen des Wegfalls der Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hannover - 622 F 4604/10
  • OLG Celle, 14.02.2011 - 10 UF 8/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1664
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 12.09.2016 - 19 UF 95/16

    Elterliche Sorge - vollständige Übertragung auf Pflegeeltern

    Dieser Widerruf der Zustimmung - auch nur durch einen Elternteil - hat zur Folge, dass die der Pflegeperson zugewiesenen Angelegenheiten oder die elterliche Sorge insgesamt durch gerichtlichen Beschluss wieder auf die Eltern zurück zu übertragen sind (vgl. OLG Celle [10. Senat] FamRZ 2011, 1664; MünchKommBGB/Huber, 6. Aufl., § 1630 Rn. 30), sofern insoweit nicht Maßnahmen nach § 1666 BGB notwendig werden.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - 6 UF 144/19
    Dieser Widerruf der Zustimmung - auch nur durch einen Elternteil - habe zur Folge, dass die der Pflegeperson zugewiesenen Angelegenheiten oder die elterliche Sorge insgesamt durch gerichtlichen Beschluss wieder auf die Eltern zurückzuübertragen seien (vgl. OLG Celle FamRZ 2011, 1664; MünchKommBGB/Huber, 6. Aufl., § 1630 Rn. 30), sofern insoweit nicht Maßnahmen nach § 1666 BGB notwendig würden.
  • OLG Naumburg, 11.03.2013 - 2 Wx 51/12

    Beratungshilfe: Zuständiges Gericht in Beschwerdesachen

    Im Falle der Versagung von Beratungshilfe bestimmt § 6 Abs. 2 BerHG ausdrücklich, dass eine Beschwerde des Antragstellers hiergegen nicht statthaft ist (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 25.11.2010, 2 Wx 41/10, JurBüro 2011, 315; OLG Celle, Beschluss v. 08.06.2010, 2 W 149/10, FamRZ 2011, 495; Brandenburg.
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