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   OLG Celle, 14.03.2003 - 19 UF 35/03   

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https://dejure.org/2003,14299
OLG Celle, 14.03.2003 - 19 UF 35/03 (https://dejure.org/2003,14299)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.03.2003 - 19 UF 35/03 (https://dejure.org/2003,14299)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. März 2003 - 19 UF 35/03 (https://dejure.org/2003,14299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1671 BGB; § 1666 a BGB
    Systematik des § 1671 BGB; Übertragung des alleinigen Sorgerechts; Ausnahmefall der Trennung der Kinder von der elterlichen Familie; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt; Einfluss eines Schulwechsels auf das Kindeswohl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Systematik des § 1671 BGB; Übertragung des alleinigen Sorgerechts; Ausnahmefall der Trennung der Kinder von der elterlichen Familie; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt; Einfluss eines Schulwechsels auf das Kindeswohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 § 1666a § 1671
    Voraussetzungen der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind auf einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1490
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 02.09.2013 - 3 UF 445/11

    Verbleib der Kinder bei den Pflegeeltern wegen Kindeswohlgefährdung

    Allerdings muss es sich um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr handeln, die bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit den Eintritt einer Schädigung befürchten lässt (BVerfG FamRZ 2010, 713; OLG Celle FamRZ 2003, 1490).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05

    Voraussetzungen für eine Entziehung der elterlichen Sorge nach den §§ 1666 ,

    Eingriffe in das grundgesetzlich geschützte Recht der Eltern auf Ausübung der elterlichen Sorge sind daher nicht schon bei einer abstrakten Gefährdung, sondern erst dann zulässig, wenn eine gegenwärtig vorhandene Gefahr die Erwartung begründet, dass bei weiterer unbeeinflußter Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadens zum Nachteil des betroffenen Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. OLG Celle FamRZ 2003, 1490, 1491).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug für Teilbereiche der elterlichen Sorge wegen

    Allerdings muss es sich um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr handeln, die bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit den Eintritt einer Schädigung befürchten lässt (BVerfG FamRZ 2010, 713; OLG Celle FamRZ 2003, 1490).
  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 3 UF 48/08

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern

    Erforderlich ist dabei eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH NJW 2005, S. 672; Celle FamRZ 2003, 1490; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1666 Rn. 10).
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