Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Streitwert bei Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten - Der Streitwert für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist im Hauptsacheverfahren regelmäßig mit EUR 3.000,00 und im Verfügungsverfahren mit EUR 2.000,00 zu bemessen.
- openjur.de
§ 3 ZPO; § 12 Abs. 4 UWG; § 5 TMG; § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG
Zum Streitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem Verstöße gegen die Informationspflichten des § 5 TMG geltend gemacht werden - Telemedicus
Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
GKG § 53 Abs. 1 Nr 1, ZPO § 3, TMG § 5, UWG § 12 Abs. 4
Wettbewerbsverstoß: Streitwert bei Verstoß gegen Informationspflichten des Telemediengesetzes (TMG) - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 5 TMG; 12 Abs. 4 UWG; 3 ZPO
Regel-Streitwert für Verstöße gegen Pflichten des Telemediengesetzes 2.000,00 EUR - IWW
- ra-himburg-berlin.de (Kurzinformation und Volltext)
Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens bezüglich Informationspflichten nach dem TMG
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Geringer Streitwert bei Verstoß gegen Impressumspflicht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verstoß gegen Impressumspflicht rechtfertigt 2.000 EUR Streitwert
- wbs-law.de (Kurzinformation)
OLG Celle begrenzt Streitwert bei Verletzung der Impressumspflicht
Verfahrensgang
- LG Verden, 01.12.2010 - 8 O 433/10
- OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11
Zeitschriftenfundstellen
- MIR 2011, Dok. 066
Wird zitiert von ... (2)
- LG Aschaffenburg, 19.08.2011 - 2 HKO 54/11
Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil
Der Streitwert war auf 2.000 EUR festzusetzen (vgl. OLG Zelle, Entscheidung vom 14.06.2011, Aktz.: 13 U 50/11). - OLG Celle, 25.10.2012 - 13 U 156/12
Rechtsschutzbedürfnis für ein einstweiliges Verfügungsverfahren
Sie kann daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zu Grunde gelegt werden, es sei denn, dass sich aus den Umständen die Fehlerhaftigkeit der Angabe ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 3).
