Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergabe öffentlicher Aufträge: BGB-Gesellschaft als öffentlicher Auftraggeber; Informationspflicht gegenüber einem an dem Auftragserhalt interessierten Unternehmen bei einer freihändigen Auftragsvergabe

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    GWB § 98 Nr 2, VgV § 13

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergabe öffentlicher Aufträge: BGB-Gesellschaft als öffentlicher Auftraggeber; Informationspflicht gegenüber einem an dem Auftragserhalt interessierten Unternehmen bei einer freihändigen Auftragsvergabe

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  • oeffentliche-auftraege.de

    Öffentlicher Auftraggeber: im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art (IT-Unterstützung von sozialpolitischen und anderen gesetzlichen Aufgaben - bejaht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - De-facto-Vergabe: Nichtigkeitsfolge bei fehlender Vorabinformation

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Celle vom 14.09.2006, Az.: 13 Verg 3/06 (Öffentliche Auftraggebereigenschaft; Gesellschaftlich bürgerlichen Rechts; de-facto-Vergabe; Nichtigkeit nach § 13 VgV)" von RA Dr. Klaus Greb, original erschienen in: VergabeR 2007, 90 - 92.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2007, 605
  • VergabeR 2007, 86
  • ZfBR 2006, 818



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Wird zitiert von ... (23)  

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06  

    Vergabe - Vorabinformationspflicht bei Beteiligung mehrerer Unternehmen

    Gleiches wird bei einer Nichtigkeit des Zuschlags gemäß § 138 Abs. 1 BGB aufgrund kollusiven Zusammenwirkens der Vergabestelle mit der Zuschlagsempfängerin angenommen (vgl. BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, a.a.O., - juris, Rn. 21 f sowie etwa OLG Naumburg, Beschl. v. 25.09.2006 - 1 Verg 10/06, IBR 2006, 699; OLG Celle, Beschl. v. 14.09.2006 - 13 Verg 3/06; Reidt, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 22 f.; Summa, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 48 ff.).

    Auch der Bundesgerichtshof verlangt indes zur Bejahung einer Vorabinformationspflicht der Vergabestelle zumindest, dass der Beschaffungsvorgang zu einer Beteiligung mehrerer Unternehmen und zu verschiedenen Angeboten und schließlich zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt hat; dann gebe es neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmte andere außenstehende Dritte, die als Bieter aufgetreten seien und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, sowie auch Gründe für deren Nichtberücksichtigung, die mitgeteilt werden könnten (BGH, ebda.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2006 - VII-Verg 26/06, a.a.O., Rn. 26 f.; OLG Celle, Beschl. v. 14.09.2006 - 13 Verg 3/06, juris, Rn. 28 f.).

  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08  

    Nichtigkeit von Rabattvereinbarungen ohne Vergabeverfahren?

    Beschluss vom 14. September 2006, 13 Verg 3/06 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2007, 1 Verg 5/06).

    Auch hier wäre daher eine analoge Anwendung des § 13 VgV gerechtfertigt und die Anbieter der ESPs (u.a. die ASt) hätten gemäß § 13 VgV analog von der Ag über den beabsichtigten Vertragsschluss mit der Bg informiert werden müssen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. September 2006, 13 Verg 3/06).

  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06  

    Vergabe - Wann liegt ein vergaberechtsfreies In-house-Geschäft vor?

    - 13 Verg 3/06).
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