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   OLG Celle, 15.08.1989 - 10 UF 155/89   

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https://dejure.org/1989,6935
OLG Celle, 15.08.1989 - 10 UF 155/89 (https://dejure.org/1989,6935)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.08.1989 - 10 UF 155/89 (https://dejure.org/1989,6935)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. August 1989 - 10 UF 155/89 (https://dejure.org/1989,6935)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1324
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen

    Hierbei handelt es sich um ein gesetzliches Gewaltverhältnis (OLG Celle FamRZ 1989, 1324, 1325; OLG Koblenz FamRZ 1990, 552, 553) [OLG Koblenz 22.08.1989 - 11 UF 111/89].

    Ob sie auch im Falle eines bloß tatsächlichen Getrenntlebens - wie hier - getroffen werden kann, ist fraglich (verneinend OLG Köln FamRZ 1991, 362 [OLG Köln 25.10.1990 - 21 UF 252/90]; OLG Stuttgart NJW 1985, 566 [OLG Stuttgart 20.09.1984 - 17 UF 154/84 SO]; bejahend OLG Celle FamRZ 1989, 1324, 1325; OLG Koblenz FamRZ 1990, 552 [OLG Koblenz 22.08.1989 - 11 UF 111/89]; Henrich, Anmerkung zu OLG Köln aaO.), kann aber ebenfalls dahinstehen.

  • OLG Karlsruhe, 28.07.1997 - 2 WF 57/97

    Nichtberücksichtigung des im türkischen Recht verankerten Stichentscheids des

    c) Beachtlich bleibt das türkische Recht insoweit, als es eine gerichtliche Sorgerechtsübertragung auf nur einen Elternteil im Falle des nur faktischen, gerichtlich nicht bestätigten Getrenntlebens von Eltern nicht vorsieht, sondern es in diesem Fall bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge bleibt (OLG Celle, FamRZ 1989, 1324, 1325; OLG Koblenz, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 07.04.1989 - 10 UF 107/89

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Elterliche Sorge; Türkische

    Differenzierend OLG Celle (Beschluß Ä 10 UF 155/89 Ä v. 15.8.89, in FamRZ 1989, 1324 = NiedersRpfl 1989, 256): Mögliche Regelung des Sorgerechts für das im Inland lebende türkische Kind bei Getrenntleben seiner Eltern nur in der Weise, daß die Ausübung der elterlichen Sorge (nicht diese insgesamt) einem Elternteil übertragen wird.
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