Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 54a Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an berechtigtes Sicherungsinteresse; Entgegennahme und Verwahrung von Geld ohne berechtigtes Sicherungsinteresse ist schuldhaftes Dienstvergehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des berechtigten Sicherungsinteresses i.S. von § 54a Abs. 2 Nr. 1 BeurkG

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ein Notar, der ohne berechtigtes Sicherungsinteresse Geld entgegennimmt und verwahrt, begeht ein schuldhaftes Dienstvergehen

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