Rechtsprechung
OLG Celle, 18.06.2002 - 10 UF 150/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gerichtliche Maßnahmen zu Wahrung des Kindeswohls: Voraussetzungen der Rückführung des in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes in den elterlichen Haushalt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vollständiger Entzug der elterlichen Sorge wegen Gefährdung der kindgerechten Entwicklung eines Kindes; Abwehr der Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes durch erforderliche Maßnahmen; Nachweis der notwendigen Erziehungseignung von Eltern ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollständiger Entzug der elterlichen Sorge wegen Gefährdung der kindgerechten Entwicklung eines Kindes; Abwehr der Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes durch erforderliche Maßnahmen; Nachweis der notwendigen Erziehungseignung von Eltern ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 § 1666a Abs. 1
Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt nach Anordnung einer Pflegschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 21.09.2001 - 606 F 398/01
- OLG Celle, 18.06.2002 - 10 UF 150/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 549
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 28.08.2000 - 12 UF 111/00
Auszug aus OLG Celle, 18.06.2002 - 10 UF 150/01
Selbst einer nicht optimalen Elternbetreuung kommt grundsätzlich Vorrang zu (vgl. zuletzt etwa OLG Hamburg FamRZ 2001, 1088).
- OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 9 UF 122/08
Sorgerecht: Berücksichtigung der Zustimmung der Kindeseltern zum vorläufigen …
Selbst einer nicht optimalen Elternbetreuung ist grundsätzlich der Vorrang vor einer - auch qualifizierten - Fremdbetreuung einzuräumen (vgl. OLG Celle FamRZ 2003, 549/550; OLG Hamburg FamRZ 2001, 1008).