Rechtsprechung
OLG Celle, 19.02.2003 - 15 WF 36/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verfahrenspflegschaft: Keine Ablehnung des Verfahrenspflegers in Sorgerechtsverfahren; kein selbstständiges Beschwerderecht der Eltern gegen Verfahrenspflegerbestellung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 50 FGG
Ablehnung des Verfahrenspflegers wegen Befangenheit ; Bestellung nach § 50 Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG); Selbständiges Beschwerderecht der Kindeseltern; Verfahrensrechtliche Stellung und Funktion des Pflegers; Einseitiger Interessenvertreter des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung des Verfahrenspflegers wegen Befangenheit ; Bestellung nach § 50 Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG); Selbständiges Beschwerderecht der Kindeseltern; Verfahrensrechtliche Stellung und Funktion des Pflegers; Einseitiger Interessenvertreter des ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Ablehnung des Verfahrenspflegers
- Judicialis
FGG § 50
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 50
Zur Ablehnung eines nach § 50 FGG bestellten Verfahrenspfleger durch die Kindeseltern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ablehnung eines bestellten Verfahrenspflegers?
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 27.01.2003 - 38 F 38305/02
- OLG Celle, 19.02.2003 - 15 WF 36/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 128
- FGPrax 2003, 128 (Volltext mit amtl. LS)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Brandenburg, 02.08.1999 - 9 UF 197/99
Rechtmäßigkeit einer ohne Anhörung des Kindes und der Kindsmutter ergangenen …
Auszug aus OLG Celle, 19.02.2003 - 15 WF 36/03
Ein - die Beeinträchtigung ihrer eigenen Rechtsstellung (§ 20 Abs. 1 FGG) voraussetzendes - selbständiges Beschwerderecht der Eltern würde dem durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers verfolgten Zweck einer von den Belangen der Eltern unabhängigen Interessenvertretung des Kindes zuwiderlaufen, zu einer Verfahrensverzögerung führen und den Interessen der Eltern den Vorrang vor denen des Kindes einräumen; das hat der Gesetzgeber ersichtlich nicht gewollt (vgl. BT-Drs. 13/4899, 172; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1296; OLG Naumburg FamRZ 2001, 170;… Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, a. a. O, § 50 Rdn. 48 f.). - OLG Naumburg, 12.07.2000 - 8 UF 106/00
Bestellung eines Verfahrenspflegers für Kind - kein eselbständiges …
Auszug aus OLG Celle, 19.02.2003 - 15 WF 36/03
Ein - die Beeinträchtigung ihrer eigenen Rechtsstellung (§ 20 Abs. 1 FGG) voraussetzendes - selbständiges Beschwerderecht der Eltern würde dem durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers verfolgten Zweck einer von den Belangen der Eltern unabhängigen Interessenvertretung des Kindes zuwiderlaufen, zu einer Verfahrensverzögerung führen und den Interessen der Eltern den Vorrang vor denen des Kindes einräumen; das hat der Gesetzgeber ersichtlich nicht gewollt (vgl. BT-Drs. 13/4899, 172; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1296; OLG Naumburg FamRZ 2001, 170;… Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, a. a. O, § 50 Rdn. 48 f.). - BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus OLG Celle, 19.02.2003 - 15 WF 36/03
Er kommt einem Parteivertreter gleich (vgl. BVerfG FamRZ 1999, 85, 87) und ist gegenüber den Eltern gerade nicht zu Neutralität und Objektivität verpflichtet, sondern hat allein das Kindeswohl geltend zu machen (…vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG, 15. Aufl., § 50 Rdn. 6 und 12). - OLG Celle, 30.06.1999 - 17 WF 75/99
Auszug aus OLG Celle, 19.02.2003 - 15 WF 36/03
Vorbehalte gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers überhaupt oder gegen die Person eines bestimmten Pflegers sind gemäß §§ 64 Abs. 3 S. 1 Hs. 1, 621 e Abs. 1 ZPO mit der befristeten Beschwerde gegen die Endentscheidung geltend zu machen (vgl. OLG Celle - 17. Zivilsenat - FamRZ 1999, 1589, 1590 = FGPrax 1999, 180, 181).
- OLG Köln, 08.06.2016 - 10 UF 200/15
Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge auf den Kindesvater allein
Deshalb finden die Vorschriften, welche die Ablehnung eines Sachverständigen oder eines Dolmetschers regeln, keine entsprechende Anwendung (vgl. Vogel, FPR 2010, 43 (45), unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.06.2004 - 16 UF 50/03, FamRZ 2005, 1571; OLG Celle, Beschl. v. 19.02.2003 - 15 WF 36/03, FGPrax 2003, 128). - OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 16 UF 50/03
Umgangspflegschaft: Ablehnung des Umgangspflegers wegen Besorgnis der …
Deshalb finden die Vorschriften des §§ 15 Abs. 1 S. 1 FGG, 406 Abs. 5 ZPO und §§ 9 S. 2, 6 FGG, 46 Abs. 2 ZPO - welche die Ablehnung eines Sachverständigen und eines Dolmetschers regeln - keine entsprechende Anwendung (vgl. ebenso OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2003, Az.: 15 WF 36/03 - zitiert nach Juris - für den Fall der Ablehnung eines Verfahrenspflegers).