Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklagen gegen ehrenkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklagen gegen ehrenkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage gegen ehrverletzende Äußerungen in einem Anwaltsschriftsatz

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklagen gegen ehrenkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen - Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses einer Unterlassungsklage gegen ehrenkränkende Äußerungen, die in einem vorgerichtlichen anwaltlichen Schreiben erfolgt sind.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1189



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Celle, 25.10.2012 - 13 U 156/12  

    Rechtsschutzbedürfnis für ein einstweiliges Verfügungsverfahren

    Dies gilt lediglich nicht bei "wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren" (so BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04, juris Rn. 18) bzw. "bewusst unwahren oder auf der Hand liegend falschen" Tatsachenbehauptungen (so BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, juris Rn. 14, 21 f.) sowie - im Falle von Meinungsäußerungen - bei Schmähkritik (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03, juris Rn. 8 f., 14; BGH, a. a. O.; Senat, Urteil vom 19. April 2012 - 13 U 235/11, juris Rn. 4).

    Nicht anders verhält es sich im Fall eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (vgl. Senat, Urteil vom 19. April 2012 - 13 U 235/11, a. a. O., Rn. 3 ff.).

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