Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadenersatzklage wegen arglistiger Täuschung beim Grundstückskaufvertrag: Notwendige Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach fehlerhaft unterbliebener Verhandlung über das Beweisergebnis; Verneinung einer arglistigen Täuschung bei Erkennbarkeit einer Dachundichtigkeit für den Käufe
- Niedersächsische Oberlandesgerichte
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadenersatzklage wegen arglistiger Täuschung beim Grundstückskaufvertrag: Notwendige Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach fehlerhaft unterbliebener Verhandlung über das Beweisergebnis; Verneinung einer arglistigen Täuschung bei Erkennbarkeit einer Dachundichtigkeit für den Käufer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erkennenkönnen eines Dachschadens durch den Käufer; Neueröffnung der mündlichen Verhandlung gem. § 156 ZPO bei nachträglichem neuen Vorbringen einer Partei
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ergebnis der Beweisaufnahme muss erörtert werden
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Grundstückskaufverträge
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gericht muss mit den Parteien das Ergebnis der Beweisaufnahme erörtern! (IBR 2003, 460)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Erörterung der richterlichen Beweiswürdigung mit den Parteien" von RiAG Dr. Holger Schulz und Ref. Dr. Gunnar Sticken, original erschienen in: MDR 2005, 1 - 5.
Verfahrensgang
- LG Verden, 12.11.2002 - 5 O 169/02
- OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
Zeitschriftenfundstellen
- IBR 2003, 460
