Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unfallflucht und Leistungsfreiheit? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort! // Die Versicherung kann sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt.




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10  

    Frage der Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers nach § 28 Abs. 2

    Dazu gehören selbst bei eindeutiger Haftungslage insbesondere Feststellungen zur Person des Fahrers und der beteiligten Fahrzeuge am Unfallort (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19.11.2009 - 8 U 79/09, Schaden-Praxis 2010, 118).
  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11  

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zur Leistungsfreiheit in der

    Konkrete Anhaltspunkte für einen vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock, welchen der Kläger als Versicherungsnehmer darzulegen hätte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009, Az.: 8 U 79/09, zitiert nach juris, Rdnr. 25), lassen sich hieraus nicht entnehmen und sind auch sonst nicht ersichtlich.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht