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   OLG Celle, 26.08.2004 - 6 U 32/04   

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    Bauvertrag - Haftung des Bauunternehmers für mangelhaften Bodenbelag




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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 411/04  

    Heimvertragsklausel zu Unterkunft und Verpflegung

    Der Kläger vertritt in Übereinstimmung mit der erstinstanzlichen Entscheidung und den von ihm vorgelegten Urteilen des Landgerichts Mönchengladbach vom 10. Oktober 2003 - 2 O 45/03 - und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. November 2004 - I-6 U 32/04 - die Auffassung, § 5 Abs. 5 HeimG stelle für Verträge mit Personen, die Leistungen nach den §§ 41, 42 und 43 des SGB XI in Anspruch nehmen, lediglich zusätzliche Voraussetzungen auf, die neben § 5 Abs. 3 HeimG zu beachten seien (ähnlich Gitter/Schmidt, HeimG, Stand November 2004, § 5 Anm. V 1, VII 1; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, 10. Aufl. 2004, § 5 Rn. 23, 24).
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