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OLG Celle, 28.01.2010 - 6 U 132/09 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs. 2 Nr. 8 HOAI; § 276 Abs. 2 BGB; § 278 S. 1 Fall 2 BGB; § 281 Abs. 1 S. 1 BGB
Schadensersatz wegen fehlender Standsicherheit eines Einfamilienhauses; Anordnung nicht ausreichender Maßnahmen zur Behebung von Rissen in einer Sohlplatte als Pflichtverletzung eines Architekten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen fehlender Standsicherheit eines Einfamilienhauses; Anordnung nicht ausreichender Maßnahmen zur Behebung von Rissen in einer Sohlplatte als Pflichtverletzung eines Architekten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architekt haftet für untaugliche Mangelbeseitigung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauherr lässt sich von Ingenieur beraten: Volle Architektenhaftung trotz Beratungsfehlers? (IBR 2012, 525)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1287