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OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 59 Abs. 1 FamFG; § 1643 Abs. 1 BGB; § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 1828 BGB
Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die Genehmigung des für ein minderjähriges Kind wirtschaftlich unvorteilhaften Vertrages; Kriterien für die familiengerichtliche Genehmigung des Erwerbs und der Übertragung eines dem Kind gehörenden ... - Deutsches Notarinstitut
FamFG § 59 Abs. 1; BGB §§ 1643 Abs. 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1828
Voraussetzungen familiengerichtlicher Genehmigung bei Grundstückskaufvertrag; kein Beschwerderecht des von Vertretung ausgeschlossenen Elternteils
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die Genehmigung des für ein minderjähriges Kind wirtschaftlich unvorteilhaften Vertrages; Kriterien für die familiengerichtliche Genehmigung des Erwerbs und der Übertragung eines dem Kind gehörenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kriterien für die familiengerichtliche Genehmigung des Erwerbs und der Übertragung eines dem Kind gehörenden Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 06.07.2011 - 30 F 259/10
- OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 73
- FamRZ 2012, 1066
- Rpfleger 2012, 144
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Bremen, 23.08.2010 - 5 W 24/10
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Aber auch der Verzicht auf einen solchen - hypothetischen - Anspruch der Kindesmutter stellt indessen für die Betroffene keine adäquate wirtschaftliche Gegenleistung für die Übertragung des hälftigen Erbbaurechtsgrundstücks dar, zumal ein künftiger Ausgleichsanspruch nach Grund und Höhe auch maßgeblich davon abhängen wird, wie lange die Kindesmutter die Immobilie tatsächlich nutzen und dadurch die von ihr behaupteten Zuwendungen an der Vater der Betroffenen "abwohnen" konnte (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 23. August 2010 - 5 W 24/10 - veröffentlicht bei Juris [Tz. 17]). - BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Die auf diese rechtlichen Gesichtspunkte gestützten Rückforderungsansprüche gehen von dem gedanklichen Ausgangspunkt aus, dass einer erheblichen Zuwendung an den Partner regelmäßig die Erwartung zugrunde liegen wird, die nichteheliche Lebensgemeinschaft werde Bestand haben und der Zuwendende werde selbst auch selbst langfristig an dem betreffenden Vermögenswert teilhaben (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08 - NZG 2011, 984 [Tz. 19 und 35]). - OLG Hamm, 25.11.2008 - 2 UF 53/00
Zum familienrechtlichen Genehmigungserfordernis der Beteiligung eines …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Im rechtlichen Ausgangspunkt hat das Familiengericht über die Genehmigungsanträge nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden; es ist aber insoweit gebunden, als es allein auf das Interesse des durch das Genehmigungserfordernis gesetzlich geschützte Minderjährigen und nicht darüber hinaus auch auf das Interesse sonstiger Dritter abstellen musste (OLG Hamm FamRZ 2001, 53;… Palandt/Diederichsen aaO § 1828 Rn. 8;… MünchKomm/Wagenitz aaO § 1828 Rn. 18), so dass insbesondere die von der Beschwerde hervorgehobenen Interessen der Kindesmutter ohne Belang sind.
- OLG Bremen, 09.06.2011 - 5 U 50/10
Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Unabhängig davon, dass auch diese Zahlungen der Kindesmutter nicht nachgewiesen worden sind, gehört die regelmäßige (Mit-) Bedienung von Leistungsraten für das von dem anderen Partner aufgenommene Baudarlehen zur Finanzierung einer in dessen Alleineigentum stehenden und von den Partnern und deren gemeinsamen Kind gemeinsam genutzten Immobilie typischerweise zur Erfüllung des täglichen Lebensbedarfs der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn sie nicht deutlich über das Maß dessen hinausgeht, was für die Anmietung vergleichbaren Wohnraums für die Partner und das gemeinsame Kind aufzuwenden gewesen wäre (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 9. Juni 2011 - 5 U 50/10 - veröffentlicht bei Juris [Tz. 24]). - OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Beschwerdeberechtigung im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren von nicht …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt … - BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84
Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Jedoch bedarf es einer besonders genauen Abwägung, ob rein ideelle Interessen es rechtfertigen, einen wirtschaftlich nicht vorteilhaften Vertrag zu genehmigen (BGH Urteil vom 22. Mai 1986 - III ZR 237/84 - NJW 1986, 2829, 2830). - OLG Schleswig, 10.05.1994 - 2 W 8/94
Genehmigung; Rechtsgeschäft; Vormundschaftsgericht; Verweigerung; …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt … - BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88
Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Erforderlich ist allerdings eine Gesamtabwägung, in deren Rahmen neben rein materiellen Interessen unter Umständen im Rahmen der Zweckmäßigkeit auch ideelle oder familiäre Interessen des Kindes zu berücksichtigen sein können (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 540, 541). - OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt …
- BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15
Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des …
Für diesen Ausnahmefall ist die Beschwerdeberechtigung des Vertragspartners gemäß § 59 Abs. 1 FamFG daher gegeben (allgM, vgl. etwa OLG Celle NJW-RR 2012, 73, 74; OLG München MDR 2009, 1001; BayObLG FamRZ 1995, 302; Rpfleger 1988, 482; FamRZ 1977, 141, 142 mwN; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143;… jurisPK-BGB/Lafontaine [Stand: 15. Juni 2015] § 1828 Rn. 117;… MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1828 Rn. 57;… Staudinger/Veit BGB [2014] § 1828 Rn. 87). - OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Genehmigungsfähigkeit einer Beteiligung eines Minderjährigen an einer …
Jedenfalls die Beschwerde im Namen des Kindes (str. für die Beschwerde im Namen der Eltern, vergl. OLG Celle FamRZ 2012, 1066, wenn diese gleichzeitig Vertragspartner sind) ist zulässig, weshalb der Senat auch annimmt, dass die Beschwerde im Namen des Kindes eingelegt wurde. - BGH, 09.01.2013 - XII ZB 334/12
Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Überweisung eines Geldbetrages aus dem …
Denn im Falle zweifelhafter Forderungen entspricht es regelmäßig nicht dem Interesse des Betroffenen, Rückzahlungsansprüchen Folge zu leisten (vgl. OLG Celle FamRZ 2012, 1066, 1067).
- OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 170/15
Wirkungskreis des Ergänzungspfleger; Darlehensaufnahme; Umfang der …
Für den oder die Vertragspartner des zu genehmigenden Rechtsgeschäfts ergibt sich aus der Versagung oder Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung grundsätzlich keine Rechtsbeeinträchtigung (vgl. OLG Celle, FamRZ 2012, 1066ff, bei juris Langtext Rn 5; OLG Rostock, FamRZ 2006, 1630, bei juris Langtext Rn 20; OLG Schleswig, FamRZ 1995, 1208;… Lafontaine, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1828 BGB Rn 10, 16, 117;… Veit, in: Staudinger, a.a.O., § 1828 BGB Rn 57, 61, 86f m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 09.11.2022 - 5 WF 77/22
Familiengerichtliche Genehmigung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf …
Neben rein materiellen Belangen sind unter Umständen auch ideelle oder familiäre Interessen der Kinder zu berücksichtigen (vgl. OLG Celle vom 28.09.2011 - 17 UF 154/11, FamRZ 2012, 1066, juris Rn. 8 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 5 WF 292/16
Zur Beschwerdebefugnis nach § 59 FamFG
Mittelbare Auswirkungen der Entscheidungen auf die wirtschaftlichen Interessen der Beschwerdeführerin begründen keine Beschwerdebefugnis i.S.v. § 59 Abs. 1 FamFG (OLG Celle, FamRZ 2012, 1066;… Dürbeck in Heilmann, Praxiskommentar Familienrecht, § 59 FamFG Rdn. 13). - OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 16 WF 292/5
Zulässigkeit der Beschwerde einer Miterbin gegen die Ablehnung sorgerechtlicher …
Mittelbare Auswirkungen der Entscheidungen auf die wirtschaftlichen Interessen der Beschwerdeführerin begründen keine Beschwerdebefugnis i.S.v. § 59 Abs. 1 FamFG (OLG Celle, FamRZ 2012, 1066 ;… Dürbeck in Heilmann, Praxiskommentar Familienrecht, § 59 FamFG Rdn. 13).